Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 21. September 2017

 

 

TOP 17

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 528 C - 1. Änderung des 528 A „Berliner Straße / Pirazzistraße“
1. Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen
2. Zustimmung zum Vorhaben- und Erschließungsplan sowie zum Durchführungsvertrag
3. Beschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und
    Erschließungsplan als Satzung
4. Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan

Antrag Magistratsvorlage Nr. 217-301 (Dez. I, Amt 60 und 62) vom 06.09.2017,
2016-21/DS-I(A)0280

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage 3 einstimmig wie folgt:

 

  1. Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

 

Die eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Dem Abwägungsvorschlag zu allen Stellungnahmen in Anlage 1 wird zugestimmt und als Ergebnis der Prüfung und Abwägung beschlossen.

 

  1. Zustimmung zum Vorhaben- und Erschließungsplan sowie zum Durchführungsvertrag

 

Dem mit der Stadt Offenbach am Main abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplan des Vorhabenträgers Goethequartier Offenbach GmbH & Co. KG in der Fassung vom 25.08.2017 (Anlage 2) sowie dem zugehörigen Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger in der Fassung vom 25.08.2017 (Anlage 3) wird zugestimmt. Der Magistrat wird beauftragt, den Durchführungsvertrag für die Stadt Offenbach am Main abzuschließen.

 

  1. Beschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 528 C - 1. Änderung des 528 A „Berliner Straße / Pirazzistraße“ in der Fassung vom 25.08.2017 (Anlage 4) für das Gebiet der Flurstücke 314/2, 359/2, 359/3, alle Flur 5, Gemarkung Offenbach, und der Flurstücke 122/9, 359/4, 609/2 (teilweise), 675/1 (teilweise), alle Flur 6, Gemarkung Offenbach, mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 25.08.2017 als Bestandteil (Anlage 2) wird gemäß § 10 Abs.1 BauGB in Verbindung mit § 12 Abs.1 und 3 BauGB als Satzung beschlossen.

 

  1. Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan

 

Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird die Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB (Anlage 5) in der Fassung vom 25.08.2017 beigefügt.

 

  1. Die Einnahmen in Höhe von 130.000 Euro gemäß §§ 6 und 10 des Durchführungsvertrages werden auf einem noch einzurichtenden Einnahmekonto in der Investitionsmaßnahme 1201010900601211 „Straßenbau Goethering von Berliner Straße bis Strahlenbergerstr. (1.BA)“ eingenommen und entsprechend im Rahmen der Haushaltsplanung 2018 über die Änderungsliste durch Amt 60 angemeldet. Die Ausgaben für die Maßnahme Um/Ausbau Goethering sind bereits auf dem Produktkonto 12010100.0952004360, Investitionsnummer 1201010900601211 „Straßenbau Goethering von Berliner Straße bis Strahlenbergerstr. (1.BA)“, veranschlagt.

 

  1. Die anfallenden Kosten für die Anmietung und Nebenkosten der Kindertagesstätte in Höhe von jährlich zirka 248.700 Euro, davon 147.400 Euro Miete und 101.300 Euro Mietnebenkosten, gemäß § 8 des Durchführungsvertrages und der Kostenschätzung der GBM Service GmbH Offenbach werden ab 2021 im Haushalt veranschlagt. Die Ausgaben sind auf dem Produktkonto 01010800.6700000060 Miete und Nutzungsentgelte sowie dem Produktkonto 01010800.6161000360 Mietnebenkosten. Der Mietkostenzuschuss von 50.000 Euro nach § 8 Abs. 2 Satz 9 Durchführungsvertrages ist entsprechend der Regelungen, des noch abzuschließenden Mietvertrages, auf ein noch einzurichtendes Einnahmekonto im Haushaltsjahr 2021einzunehmen.

 

  1. Gemäß §§ 22 und 24 des Durchführungsvertrages erfolgt die Übergabe der öffentlichen Flächen an die Stadt nach Abnahme, bzw. bei Vegetationsflächen nach Abschluss der Entwicklungspflege. Mit der Übergabe entsteht Änderungsbedarf im Rahmendienstleistungsvertrag mit der ESO (RDLV). Die anfallenden Kosten für Grünpflege werden beim Produktkonto 13010100.6165001420 Grünpflege und öffentliche Spielflächen spätesten im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 schutzschirmkonform veranschlagt.

 

  1. Eventuell entstehende zusätzliche Aufwendungen nach § 25 Abs. 4 Durchführungsvertrag entstehen nur bei entsprechenden Nachweis und sind zu gegebener Zeit zu veranschlagen.

 

  1. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt vorbehaltlich der Mittelfreigaben des Amtes Kämmerei, Kasse und Steuern und der Genehmigung des jeweiligen Haushalts durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

 

Die Anlagen sowie die nichtöffentliche Anlage 3 sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung