Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-II(A)0017Ausgegeben am 06.10.2017

Eing. Dat. 27.07.2017

 

 

 

 

Museum für Digitalkultur

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.11.2014,

2011-16/DS-I(A)0627

dazu: Magistratsvorlage Nr. 2017-237 (Dez.VI, Amt 49) vom 26.07.2017

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob und an welchen Standorten in Offenbach ein Museum für Digitalkultur in Kooperation mit dem Verein Digital Retro Park e.V. eingerichtet werden kann. Die Prüfung muss zum Inhalt haben, wie der dauerhafte Betrieb einer solchen Einrichtung kostenneutral erfolgen kann.

 

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass

 

a.) keine Belastungen für den kommunalen Haushalt entstehen dürfen,

b.) keine Belastungen für die Haushalte von städtischen Gesellschaften und Beteiligungen verursacht werden,

c.) keine städtischen Sach- und Dienstleistungen kostenlos oder zu nicht marktüblichen Konditionen erbracht werden,

d.) keine städtischen Räumlichkeiten unentgeltlich oder zu nicht marktüblichen Konditionen zur Verfügung gestellt werden.“

 

 

Darauf bezogen war eine Anfrage vom 15.03.2017 der Stadtverordnetenfraktion Bündnis 90/Die Grünen.

 

Bedauerlicherweise ist im Kulturamt während der längerfristigen Vakanz zweier von vier Stellen in 49.1 versäumt worden, auf den Beschluss wie die Anfrage bisher zu antworten.

 

 

Nun berichtet hierzu der Magistrat wie folgt:

 

Antwort:

 

Der Auftrag durch die Stadtverordnetenversammlung beinhaltet, Empfehlungen für den Aufbau und Betrieb eines professionellen Museums abzugeben, das für die Stadt Offenbach in Verwaltung und Gesellschaften weder Ausgaben noch


Mindereinnahmen generieren darf. Da ein Museum indes mindestens Räume, Mittel für die Einrichtung sowie solche für den laufenden Betrieb benötigt, sind Einrichtung und Betrieb demnach nicht durch die Stadt Offenbach in Verwaltung und Gesellschaften herstellbar, da das Stellen von Räumen Mindereinnahmen und das Gewähren von Förderungen Ausgaben darstellen würden.

 

Entsprechend kann die Unterstützung der Stadt Offenbach nach dem Willen der Stadtverordnetenversammlung ausschließlich (a) in der Beratung des Vereins bestehen, mit Hilfe Dritter Mittel zu generieren, um sein Museumsprojekt umzusetzen und (b) im Fall geeigneter umfassenderer Projekte (z.B. zur Stadtentwicklung) das Museum für Digitalkultur als potenziellen Partner und ggf. auch geeigneten Nutznießer von Förderprogrammen zu berücksichtigen. Projekte von letzterer Art finden sich allerdings i.d.R. eher im Bau- als im Kulturdezernat.

 

Standort

 

Potenzielle Standorte für einen dauerhaften Betrieb sind je nach Höhe der durch den Verein akquirierten Fördervolumina und der Sicherstellung eines nachhaltigen Betriebs jegliche vermietbaren oder zum Verkauf stehenden Räume in der Stadt Offenbach.

 

Hierzu wurde und wird der Verein im Wesentlichen von zwei Akteuren innerhalb der Stadtverwaltung beraten.

 

Zum einen führt A m t  8 0 führt die Flächendatei der Stadt Offenbach, die die Amt 80 zugänglichen Informationen über Miet- und Kaufflächen beinhaltet. Amt 80 hat den Verein Digital Retro Park im Frühjahr und Sommer 2015 hierzu beraten.

A m t 6 0 ist im Kontakt mit dem Verein in Hinblick auf sich im Rahmen oder am Rand seiner Tätigkeiten insbesondere in der Quartiersentwicklung potenzielle Möglichkeiten für den Verein. So wurde in 2016 ein Kontakt zum Eigentümer der Roland Passagen im Senefelder-Quartier vermittelt, aus dem sich leider keine Lösung ergab. Ende 2016 wurde durch 60 im Zusammenwirken mit dem Verein eine mögliche Nutzung des ehemaligen Penny-Markts in der Schäferstraße erörtert. Im Rahmen von HEGISS ist dieser Markt eines der Objekte, auf deren für die Quartiersentwicklung förderliche Nachnutzung besondere Aufmerksamkeit verwandt wird. Durch das Quartiersmanagement wurde ein erster Kontakt zum Eigentümer hergestellt; der Kontakt zu Letzterem gestaltet sich jedoch teils langwierig. Allerdings ist der Raum für die Belange von Digital Retro Park zu groß, weshalb es notwendig ist, ein Gesamtkonzept mit mehreren potenziellen Nutzern zu erarbeiten. Dies ist durch Amt 60 angestoßen. Der Verein wird weiterhin bei der Konzepterstellung für die Nachnutzung des Penny-Markts berücksichtigt, was jedoch eher eine mittel- als eine kurzfristige Perspektive darstellt.

 

Eine unterdurchschnittlich relevante Perspektive wäre diejenige einer Interimsnutzung. Für eine solche stehen ggf. erheblich günstigere, aber auch zeitlich begrenzte Möglichkeiten zur Verfügung. Hier hat beispielsweise das Einkaufszentrum KOMM dem Kunstverein großzügige und attraktive Flächen zur Verfügung gestellt. Eine zeitlich deutlich beschränkte Interimsnutzung widerspricht jedoch i.d.R. der Absicht der Installation einer Einrichtung, für die wechselnde Standorte meist als kontraproduktiv aufzufassen sind.

 

Drittmittelakquise

 

In Bezug auf die Drittmittelakquise wird der Verein im Rahmen des Erfahrungsbereichs von Amt 49 in Bezug auf das aktuelle Museumskonzept gerne beraten werden. Das haben wir dem Verein am 11. Mai 2017 angeboten und um die Vereinbarung eines gemeinsamen Termins ersucht. Dieser wird auf Wunsch des Vereins nach Ablauf zweier größerer Projekte im Sommer 2017 stattfinden; die Terminfindung ist im Gange.

Amt 49 verfügt hier insbesondere über den Erfahrungsbereich lokaler und regionaler Stiftungen bzw. weiterer Drittmittelgeber aus dem näheren Einzugsbereich. Aus dem für Amt 49 bestehenden Überblick heraus ist zu prognostizieren, dass hier ggf. tatsächlich die Finanzierung einer Ausstellungskonzeption und -einrichtung zu erreichen sein könne (abhängig vom Profil des Konzepts bzw. Antrags sowie der aktuellen Förderpräferenzen der Drittmittelgeber). Keiner der Amt 49 bekannten Förderer ist jedoch von seinen Regularien her dermaßen aufgestellt, dass er die sich aus dem laufenden Betrieb eines Museum ergebenden Defizite bzw. Investitionen dauerhaft zu tragen bzw. aus der Erfahrung des Amts bei offeneren Regularien gewillt ist, dies zu tun.

 

Privatwirtschaftliche Beratungsinstitutionen zur Drittmittelakquise bieten Beratungen zu Förderungen durch nationale und internationale Akteure und Programme an, die Amt 49 angesichts der spezifischen Anlage des Projekts und des zeitlich zu leistenden Aufwands nicht in der gewünschten Spezialisierung leisten kann. Gerne kann Amt 49 hierzu Empfehlungen aussprechen und im Rahmen seiner Möglichkeiten auch bei der Begleitung eines solchen Prozesses unterstützend zur Seite stehen. Dies werden wir dem Verein bei dem angestrebten Termin unterbreiten. Es ist davon auszugehen, dass eine grobe Sondierung des Drittmittelmarkts mit überschaubaren Kosten umzusetzen ist.