Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-II(A)0018Ausgegeben am 06.10.2017

Eing. Dat. 10.08.2017

 

 

 

 

Taxis in der Fußgängerzone

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.03.2017,

2016-21/DS-I(A)0182/1

dazu: Magistratsvorlage Nr. 2017-258 (Dez. II, ESO) vom 09.08.2017

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Magistrat wird beauftragt,

 

1.

Regelungen für die Ausgabe von Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Offenbacher Fußgängerzonen mit Kraftfahrzeugen zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben. Ziel ist dabei die Erhöhung der Aufenthaltsqualität in den Fußgängerzonen durch Reduzierung des Fahrzeugverkehrs auf das notwendige Minimum.

 

2.

Verstöße gegen die geltenden Einfahr- und Haltverbote in den Fußgängerzonen verstärkt zu überprüfen und zu ahnden.

 

3.

zu prüfen und zu berichten, ob und ggf. in welcher Zahl weitere Genehmigungen für den Verkehr mit Taxen gemäß § 47 PBefG zu erteilen sind und ob diese an die Auflage gebunden werden können, Fahrzeuge einzusetzen, die für die Behindertenbeförderung und Sitzendkrankenfahrten in besonderer Weise geeignet sind.“

 

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Zu 1.)

In seiner Sitzung am 09.08.2017 hat der Magistrat die „Richtlinie über die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO zum Halten oder Parken sowie zum Befahren der innerstädtischen Fußgängerzone“ beschlossen und gibt sie nun der Stadtverordnetenversammlung als Anlage zur Kenntnis

 

 

 

 

 

Zu 2.)

Bereits im Jahr 2016 hatte die Stadtverordnetenversammlung die personelle Aufstockung der Stadtpolizei um vier Planstellen beschlossen. Ziel war es, mit diesem zusätzlichen Personal eine dauerhafte Fußstreife im engeren Bereich der Innenstadt und auf dem Wochenmarkt einzurichten, die von montags bis samstags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr ununterbrochen eingesetzt ist.

 

Nachdem die erforderliche Ausbildung der neu eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgeschlossen war, nahm die Innenstadtstreife im Oktober 2016 ihren Dienst auf und sorgt so für eine deutlich verstärkte uniformierte Präsenz im Innenstadtbereich.

 

 

Zu 3.)

Zuletzt wurde im Jahr 2009 ein umfangreiches Gutachten nach § 13 IV Pesonenbeförderungsgesetz (PBefG) zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes durchgeführt. Empfehlung der beauftragten Firma war es, die Konzessionen in den nächsten drei Jahren maßvoll zu senken. Laut Gutachten sollte eine Zielgröße von 90-93 Konzessionen angestrebt werden. Aktuell befinden sich 96 Konzessionen im Umlauf, die Empfehlung hätte somit den Abbau von mindestens drei bestehenden Konzessionen zur Folge.

 

Aufgrund der Tatsache, dass die Einwohnerzahlen in Offenbach über die letzten Jahren kontinuierlich gestiegen sind (Stand Dezember 2009: 117.718 Einwohner / Dezember 2016: 133.827 Einwohner), ist eine Reduktion der bestehenden Konzessionen nicht erforderlich, da andernfalls - bei weiter steigender Einwohnerentwicklung - eine Bedarfsdeckung nicht gewährleistet werden könnte.

Bei einer erneuten Überprüfung mittels Gutachten wäre neben dem Zeitfaktor, zwischen der Beauftragung und Gutachten lagen zuletzt knapp zwei Jahre, auch der sehr hohe Kostenfaktor zu berücksichtigen.

 

Zur Behindertenbeförderung und Sitzendkrankenfahren sind in erster Linie die Krankentransporte, die im Besitz einer Mietwagenkonzession sind, befähigt. Diese verfügen über das nötige Platzangebot, sowie technische Vorrichtungen (Hebebühne usw.) um kranke und/ oder behinderte Personen befördern zu können. Aktuell gibt es vier Krankentransportunternehmen in Offenbach am Main.

Anlage:

Richtlinie über die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO zum Halten oder Parken sowie zum Befahren der innerstädtischen Fußgängerzone