Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-II(A)0020Ausgegeben am 09.10.2017

Eing. Dat. 07.09.2017

 

 

 

 

Fußgängerüberwege über die Helene-Mayer-Straße und über die Parkstraße an der Geleitsstraße

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2017,

2016-21/DS-I(A)0169/2

dazu: Magistratsvorlage Nr. 2017-288 (Dez. I, Amt 60) vom 06.09.2017

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat folgenden Beschluss gefasst:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Oberbürgermeister auf, darauf hinzuwirken, dass die Sicherheit von Schulkindern und Seniorenheim Bewohnerinnen, die die Helene-Mayer-Straße am Isenburgring queren und von Personen, die die Parkstraße an der nördlichen Ecke zur Geleitsstraße queren durch wirkungsvolle Maßnahmen deutlich erhöht wird.

 

Die Verkehrskommission der Stadt Offenbach wird gebeten, die Einrichtung von Zebrastreifen und anderer wirkungsvoller Maßnahmen an diesen Stellen in seiner nächsten Sitzung zu beraten und dabei auch einen schrägen Verlauf eines Zebrastreifens für die Helene-Mayer-Straße in Betracht zu ziehen, der die Laufwege der querenden großen Schülergruppen soweit möglich berücksichtigt.

 

Der Magistrat möge ferner bis zum 28.04.2017 prüfen und berichten, in der Nähe welcher Schulen, Kitas und Seniorenzentren und wo genau außerdem von Bürgern und Institutionen in den letzten 5 Jahren Zebrastreifen gefordert wurden und ob an weiteren Schulen Probleme bei der Schulweggestaltung (z.B. fehlendes oder abgefahrene Verkehrszeichen 136 „Kinder“) bekannt sind. Es ist eine kurze Stellungnahme zur Berechtigung und Dringlichkeit dieser Forderungen bzw. den aktuellen Stand der Prüfungen dieser Anliegen darzulegen.“

 

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Die Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist eine der Pflichtaufgaben des Amtes für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement. Hierbei werden Kinder und mobilitätseingeschränkte Personen besonders berücksichtigt. Hinweise bzw. Anfragen aus der Bevölkerung werden stets geprüft, da ein Fußgängerüberweg durch eine Kommune nicht nach eigenem Ermessen eingerichtet werden kann. Vielmehr müssen vor Ort bestimmte Randbedingungen erfüllt werden, damit die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs rechtlich zulässig ist. Gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) handelt es sich bei den Einsatzkriterien um entsprechende Mengen an Fußgänger- und / oder Kfz-Verkehren.

 

Um eine Einschätzung der angesprochenen Örtlichkeiten vornehmen zu können, werden aus diesem Grund jeweils Verkehrszählungen sowie ggf. Geschwindigkeits-messungen durchgeführt. Darüber hinaus sind Fußgängerüberwege gemäß der genannten Richtlinie (R-FGÜ 2001) in Tempo-30-Zonen, welche in der Mehrzahl der angefragten Straßenabschnitte eingerichtet sind, in der Regel entbehrlich.  

 

Wie im nachfolgenden Bericht erläutert, wird eine Prüfung der Randbedingungen die Helene-Mayer-Straße und Parkstraße betreffend durchgeführt. Die Ergebnisse und die sich daraus ggf. ergebenden Möglichkeiten zur Einrichtung von Querungshilfen werden in der kommenden Sitzung der Verkehrskommission besprochen.

 

Prüfung der Anfragen nach Fußgängerüberwegen (FGÜ)

Bei der Straßenverkehrsbehörde beziehungsweise dem Referat Verkehrsplanung des Amtes für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement sind in den vergangenen fünf Jahren für nachfolgende Einrichtungen respektive Standorte Anfragen bezüglich der Einrichtung von Fußgängerüberwegen (FGÜ) eingegangen und weisen den folgenden Stand der Bearbeitung auf:

 

Schulen

·         Beethovenschule – Im Rahmen der Schulwegsicherung erfolgte bereits in 2012 die Einrichtung eines FGÜ über die Schubertstraße.

·         Mathildenschule – Nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten konnte in 2014 die Umsetzung eines FGÜ über die Gerberstraße vollzogen werden. 
Ausgehend von einem Hinweis zur Schulwegsicherung in 2016 wurden weiterhin die Querungsmöglichkeiten der Bismarckstraße Ecke Kasernenstraße geprüft. Derzeit ist ein FGÜ über die Bismarckstraße westlich der Kasernenstraße in Planung, bedarf jedoch noch der internen Abstimmung.

·         Hafenschule – Für die naheliegenden Kreuzungen Andréstraße/ Bettinastraße sowie Lilistraße/ Bettinastraße erfolgte in 2016 eine Prüfung. Aufgrund der nicht erfüllten Kriterien zur Einrichtung eines FGÜ wurde an der Kreuzung Lilistraße/ Bettinastraße kein zusätzlicher FGÜ eingerichtet. Anders stellte sich die Situation an der Kreuzung Andréstraße/ Bettinastraße dar. Hier erfolgte im August 2016 die Einrichtung eines FGÜ über die Andréstraße.

·         Erasmus-Schule – Um die Querungsmöglichkeit des Dreieichrings auf Höhe der Erasmus-Schule sicherer zu gestalten, wurden einerseits sogenannte Beruhigungsinseln zur einseitigen Einengung der Fahrbahn, welche der Verbesserung der Sichtverhältnisse dienen, sowie ergänzend ein FGÜ im April 2017 nach entsprechender Überprüfung und Bestätigung der Einsatzkriterien eingerichtet.

·         Friedrich-Ebert-Schule – Im Umfeld der Friedrich-Ebert-Schule waren zwei Anfragen nach einem FGÜ über die Straße Am Wiesengrund zu prüfen. Zum einen wurde in 2016 die Einrichtung eines FGÜ ca. 130 Meter nördlich des Haupteingangs und zum anderen in 2017 nördlich der Wilhelm-Busch-Straße auf Höhe der Kita Heilig Kreuz untersucht. An beiden Standorten wurden die Kriterien zur Einrichtung eines FGÜ gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) nicht erfüllt.

·         Leibnizschule – Auf Basis des gefassten Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2017 erfolgt bis zur nächsten Sitzung der Verkehrskommission eine erneute Prüfung ob die Einrichtung eines FGÜ über die Helene-Mayer-Straße empfohlen werden kann. Eine Verkehrszählung im März 2014 hatte zuvor ergeben, dass die Verkehrsstärken des Fahrzeugverkehrs in die und aus der Sackgasse Helene-Mayer-Straße heraus für die Einrichtung eines FGÜ nicht ausreichen.

Kitas

·         Soz. Päd. Verein Bieberbau – Im Zuge der Prüfung in 2015 bezüglich der Einrichtung eines FGÜ über die Dietesheimer Straße (nördlich der Aschaffenburger Straße) war festzustellen, dass die Einsatzkriterien für einen FGÜ hier nicht erfüllt wurden.

·         Ev. Kindergarten der Paul-Gerhardt-Gemeinde – Die Prüfung des Anliegens die vorhandene Querungshilfe (Fahrbahnteiler) nördlich des Johann-Strauß-Wegs über die Richard-Wagner-Straße um einen FGÜ zu ergänzen, erfolgt bis zur kommenden Sitzung der Verkehrskommission.

 

Senioreneinrichtungen/ Behindertenwohnanlagen

·         Pflegeheim Elisabeth-Maas-Haus – Die Anfrage aus 2015, einen FGÜ über die Andréstraße einzurichten, wurde parallel mit der Anfrage der Hafenschule geprüft. Wie bereits ausgeführt, erfolgte die Umsetzung im August 2016.

·         Behindertenhilfe in Stadt und Kreis Offenbach e.V. (Wohnanlage Offenbach) – Bereits in 2013 sind die Bewohner der Wohnanalage (Senefelderstraße 263) an die kommunale Behindertenbeauftragte Frau Steiner herangetreten, welche sich daraufhin an das Referat Verkehrsplanung gewandt hat. Eine Erhebung der Fußgänger- und Fahrzeugströme hat im Sommer 2013 ergeben, dass die Einrichtung eines FGÜ möglich ist. Aufgrund der zu großen Fahrbahnbreite sowie weiteren ungünstigen Faktoren für die Einrichtung eines FGÜ und den begrenzten Kapazitäten des Referats Verkehrsplanung verzögerte sich der Entwurf für die Ausführung. Nach abschließenden Abstimmungen erfolgte die Angebotseinholung. Derzeit (Stand 27.06.2017) liegen noch nicht alle Angebote vor. Anschließend ist aufgrund des Projektvolumens ein Projektbeschluss zu erwirken. In Abhängigkeit des weiteren zeitlichen Verlaufs kann die Umsetzung im Herbst 2017 oder Frühjahr 2018 erfolgen.

·         DRK Seniorenzentrum Offenbach – Ausgehend von den Hinweisen des Seniorenrates erfolgte in 2016 die Prüfung der Querungsmöglichkeiten des Isenburgrings im nördlichen Abschnitt. Hierbei ergaben die Erhebungen keinen Handlungsbedarf zur Einrichtung eines FGÜ. Um dennoch den Anforderungen der Senioren beim Überqueren der aufgeweiteten Straßenquerschnitte gerecht zu werden, ist die Installation von Mittelinseln als Querungshilfen in Abstimmung mit dem Seniorenrat vorgesehen. Wann eine Umsetzung der Maßnahme erfolgen kann, ist abhängig von den in 2017 noch zur Verfügung stehenden Mitteln.
Inwieweit über die Helene-Mayer-Straße ein FGÜ empfohlen werden kann, wird in der kommenden Sitzung der Verkehrskommission vorgestellt.

·         Alten- und Pflegeheim Anni Emmerling Haus – Die Einrichtung eines FGÜ über den Bischofsheimer Weg auf Höhe der Buswendenschleife wurde mehrfach angeregt und jeweils erneut geprüft. Jedoch wurden die Kriterien hinsichtlich der Einrichtung eines FGÜ zu keinem Zeitpunkt erfüllt.

·         Seniorenwohnanlage „Lämmerspieler Weg“ – Auch bezüglich einer Anfrage in 2016 einen FGÜ über die Emmastraße einzurichten ergab eine Prüfung, dass die Kriterien hierfür nicht erfüllt werden.

 

Weitere Standorte

·         Mainzer Ring – Auf Höhe der ESO-Sportfabrik wurde in 2015 um die Einrichtung eines FGÜ gebeten. Wie eine kurzfristig angelegte Prüfung zeigte, wurden die Kriterien zur Einrichtung eines FGÜ nicht erfüllt. Aufgrund sich ggf. ändernder Randbedingungen wird die Untersuchung fortgesetzt.

·         Parkstraße – Gemäß Beschluss ist die Querungsmöglichkeit der Parkstraße an der nördlichen Ecke der Geleitsstraße zu verbessern. In Abhängigkeit der Kapazitäten erfolgt eine Prüfung.

·         Bremer Straße – Die Anfrage, inwiefern im Umfeld der Schloßmühlstraße ein FGÜ zur Querung der Bremer Straße eingerichtet werden kann, befindet sich derzeit in Prüfung.

·         Kaiserleistraße – Mehrfach wurde die Einrichtung eines FGÜ auf Höhe der Siemens-Niederlassung angefragt. Jede Prüfung hat bisher ergeben, dass die Kriterien nicht erfüllt werden, zumal eine Querungshilfe in unmittelbarer Nähe bereits vorhanden ist. Die aktuelle Anfrage wird bei frei werdenden Kapazitäten erneut geprüft.

·         Hohestraße – Eine Prüfung in 2016 ergab, dass die Kriterien zur Einrichtung eines FGÜ über die Hohestraße an der Ecke Starkenburgring nicht erfüllt werden.

·         Mainstraße – Die Einrichtung eines FGÜ über die Mainstraße an der Ecke Friedhofstraße, wie in einer Anfrage angeregt, ist nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich.

·         Langstraße – Die Anfrage nach einem FGÜ über die Langstraße an der Kreuzung zur Kreuzstraße wurde in 2017 geprüft. Hierbei war festzustellen, dass die Kriterien zur Einrichtung eines FGÜ nicht erfüllt werden.

 

 

Überprüfung der Schulweggestaltung

Der Arbeitskreis schulisches Mobilitätsmanagement befasst sich unter anderem mit der Unterstützung der Schulleitung von Grundschulen bei der Erstellung von Schulwegplänen, welche nach Erlass des Hessischen Kultusministeriums und des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport für die Erstellung und jährliche Überprüfung der Schulwegpläne zuständig sind. Aktuell wird in Kooperation mit der Hafenschule der Schulwegplan erstellt. Hierbei erfolgt eine Bestandsaufnahme der Schulwege, im Rahmen derer die Gestaltung auf ihre Sicherheit hin untersucht wird. Auf Initiative des Arbeitskreises sollen die Schulwegpläne der weiteren Grundschulen entsprechend einer Prioritätenliste sukzessive erneuert werden, wobei Schulen mit stark veralteten Schulwegplänen bzw. Schulen, welche uns auf sicherheitskritische Umstände hinweisen, Vorrang haben. 

 

Nach Abfrage aller Grundschulen im Offenbacher Stadtgebiet ist festzustellen, dass für sechs der 15 Grundschulen veraltete Pläne von 1997 vorliegen und einer vorrangigen Aktualisierung bedarfen.

Anlagen:

Anlage I - Übersicht Anfragen Fußgängerüberwege (2012 – 2017)

Übersicht aller Anfragen der letzten fünf Jahre inklusive des Bearbeitungsstands.

 

Anlage II – Grundschulen Offenbach

Übersicht aller Grundschulen in Offenbach inklusive dem Stand des jeweiligen Schulwegplans.