Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 20.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0284/1Ausgegeben am 01.11.2017

Eing. Dat. 01.11.2017

 

 

 

 

 

Entwicklung von Wohnbauarealen – Einbindung der GBO

Änderungsantrag SPD vom 01.11.2017

 

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadt Offenbach vergibt zukünftig wieder Grundstücke in Erbbaurecht. Bei der Vergabe der Grundstücke werden die GBO sowie andere ortsansässige Baugenossenschaften im zulässigen rechtlichem Rahmen bevorzugt.

 

 

Begründung:

 

Aufgrund des starken Bevölkerungswachstums der vergangenen Jahre (Stand 30.06.17: 134 547 Einwohner) nimmt in Offenbach die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum zu. Analog zum Bevölkerungswachstum sind die Grundstückspreise für Bauland in den Ballungszentren in den vergangenen Jahren gestiegen. Auch die Kosten für Wohnungsbau unterliegen einer konstanten Steigerung.

 

Die beschriebene Preis- und Kostenentwicklung erschwert es den kommunalen Wohnungsunternehmen und Baugenossenschaften, den Bau bezahlbaren Wohnraums finanziell darzustellen. Durch eine Vergabe städtischer Grundstücke im Erbbaurecht kann der Preis- und Kostenentwicklung entgegengewirkt werden.

 

 

 

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