Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0296/1Ausgegeben am 02.11.2017

Eing. Dat. 02.11.2017

 

 

 

 

 

Umbau Marktplatz / Bieberer Straße bis Großer Biergrund, Aktive Innenstadt

hier:    Projekt- und Einstufungsbeschluss Umbau Marktplatz gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.12.2015 (GVBl. S 618) in Verbindung mit § 4 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom 20.11.2014 (StrBS)

Ergänzungsantrag SPD vom 02.11.2017

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

Punkt 6.) Die westliche und die östliche Seitenstraße des Wilhelmsplatzes werden mittels automatischer/versenkbarer Poller für eine Befahrung durch den Autoverkehr gesperrt.

 

Punkt 7.) Das Salzgässchen und der Kleine Biergrund werden wieder in das Planungsgebiet aufgenommen.

 

 

Begründung:

 

zu Punkt 6.) Im Zuge des Marktplatzumbaus sollen die westliche und die östliche Seite des Wilhelmsplatzes mit Bodenschwellen versehen werden, um eine Verkehrsberuhigung zu erreichen. Die Installierung von Bodenschwellen ist allerdings mit erheblichen Nachteilen verbunden: So werden beispielsweise Fahrradfahrer, Fußgänger und Rollstuhlfahrer bei Nässe und Glätte durch die Bodenschwellen behindert und das Bremsen und Beschleunigen des motorisierten Verkehrs führt zu keiner Minderung der Lärmemissionen.

 

Eine Sperrung der westlichen und östlichen Seitenstraße durch versenkbare Poller hingegen würde die Lärmemissionen durch den Verkehr erheblich reduzieren und die Verkehrssicherheit von Fußgängern, Radfahrern und Angestellten der angrenzenden gastronomischen Betriebe erhöhen.

 

zu Punkt 7.) Das Salzgässchen und der Kleine Biergrund waren ursprünglich Teil des Planungsgebietes. Im Zuge des Marktplatzumbaus ist eine zeitgleiche Sanierung der beiden Straßen sinnvoll.