Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-II(A)0024Ausgegeben am 08.11.2017

Eing. Dat. 19.10.2017

 

 

 

Geförderter Wohnungsbau – Erhalt des Bestandes

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.08.2017,

2016-21/DS-I(A)0244

dazu: Magistratsvorlage Nr. 2017-346 vom 18.10.2017

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat folgenden Beschluss gefasst:

 

2016-21/DS-I(A)0244

 

Der geförderte Wohnungsbau ist ein wichtiges wohnungspolitisches Instrument für Offenbach. Ziel der Stadtpolitik ist es, möglichst viele Wohnungen mit auslaufender Belegungsbindung im geförderten Wohnungsbau zu halten. Daher beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

 

1. Der Magistrat wird beauftragt, unverzüglich und künftig jährlich zu prüfen und zu berichten, wie viele Wohnungen zu welchen Daten aus der Mietpreisbindung im geförderten Wohnungsbau fallen werden.

 

2. Wenn die Bindung von Wohnungen ausläuft, ist mindestens ein Jahr vor Ablauf mit den Vermietern Kontakt aufzunehmen. Es ist für eine Fortsetzung der Bindung zu werben, auch mittels finanzieller Anreize aus der Fehlbelegungsabgabe und aus öffentlichen Förderprogrammen des Bundes und des Landes.

 

3. Gemäß der Offenbacher Förderrichtlinie zum Ankauf von Belegungsrechten sind Belegungsrechte zu erwerben. Hierzu sind Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe zu verwenden, zusätzliche Mittel stehen unter Finanzierungsvorbehalt. Diese Möglichkeit muss bei Vermietern, Wohnungsunternehmen und Genossenschaften stärker als bisher beworben werden. Der Magistrat wird beauftragt, seine diesbezüglichen Anstrengungen zu intensivieren. Die dafür zur Verfügung stehenden Mittel sind zeitnah in Anspruch zu nehmen.

 

4. Über die Ergebnisse der unter Punkt 2 und 3 genannten Bemühungen ist jährlich schriftlich zu berichten. Ebenso ist dabei über die Entwicklung bezüglich der Schaffung zusätzlicher geförderter Wohnungen bei Neubauten gemäß den städtebaulichen Richtlinien und der Richtlinie zur Vergabe von Krediten im geförderten Wohnungsbau zu berichten.

 

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Zu 1.)

 

Die nachfolgende Übersicht zeigt, wann seit Beginn 2016 öffentliche Bindungen ausgelaufen sind und wann künftig planmäßig Bindungen auslaufen. Es handelt sich um eine Momentaufnahme zum aktuellen Stand. In der Aufstellung können außerplanmäßige Sonderzahlungen nicht berücksichtigt werden. Durch diese können Bindungslaufzeiten verkürzt werden. Die Nutzung dieser Möglichkeit ist stark von der jeweiligen Finanzkraft der einzelnen Baugesellschaft abhängig.

 

Ort

Verän-derung

Bestand

Bestand Ende 2015    (31.12.2015)

 

 

4.007

minus Schloßgrabengasse 1 ( 88D Ende der Förderung 31.12.2016)

-1

 

minus Jacques-Offenbach-Str. 7 bis 13 (Ende der Förderung 31.12.2016)

-66

 

minus Ketteler Str. 40 und 42 (Ende der Förderung 31.12.2016)

-20

 

minus Steinheimer Str. 44 (Ende der Förderung 31.12.2016)

-12

 

Plus Christian-Pless-Str. 6, 14 und Gustav-Adolf-Str. 5 und 9

+18

 

31.12.2016

3.926

 

2017

 

minus Erich-Ollenhauer-Straße 35 (Ende 31.12.2017)

-80

 

minus Ludwigstraße 149 (Ende 31.03.2017)

-10

 

minus August-Hecht-Str 31 (Ende 30.09.2017)

-1

 

31.12.2017

3.835

 

2018

 

Plus Lichtenplattenweg 77/ Rnstraße 52

+30

 

 

Ort

Verän-derung

Bestand

 

 

 

2019

 

minus Luisenstr. 5 (Ende der Förderung 31.12.2019)

-9

 

 

2020

 

minus Mathildenplatz 2 (Ende öffl. Förderung zum 31.12.2020)

-9

 

 

2021

 

minus Kurt-Tucholsky-Straße 2 und 4 (Ende 30.09.2021)

-43

 

minus Georg-Büchner-Weg 4 und 6 (Ende 30.09.2021)

-16

 

minus Georg-Büchner-Weg 8 (Ende 31.10.2021)

-8

 

 

2022

 

minus Wilhelm-Schramm-Straße 18 (Ende 30.09.2022)

-8

 

 

2030

 

minus Konrad-Adenauer-Straße 54, 56 und 58 (Ende 31.03.2030)

-44

 

 

2036

 

minus Christain Pless Str 6, 14 und Gustav-Adolf Str 5 und 9 (Ende 31.10.2026)

-18

 

 

2040

 

minus Hugo-Wolf-Str. 25 (Ende öff. Förderung zum 31.12.2040)

-13

 

minus Händelstr. 6+7 (Ende öff. Förderung zum 31.12.2040)

-48

 

 

Zu 2.)

 

In der Vergangenheit wurden die Wohnungsbaugesellschaften angeschrieben und insbesondere für die Verlängerung bzw. den Neuerwerb von Belegungsrechten geworben.

Am 23.05.2017 hat die Amtsleitung des Wohnungsamtes mit allen großen Baugesellschaften in Offenbach per E-Mail Kontakt aufgenommen, um für eine Fortsetzung der Bindung zu werben.

Als Anlage wurde dabei den Geschäftsleitungen der Erlass zum „Erwerb von Belegungsrechten Programm 2017“ mit dem Hinweis beigefügt, dass

bei Interesse und den entsprechenden Unterlagen ein Antrag direkt bei der Wohnbauförderung der Stadt Offenbach, per E-Mail unter wohnbaufoerderung@offenbach.de, gestellt werden kann.

 

Wohnungsdezernent Peter Schneider hat Gespräche mit den Geschäftsführungen der Wohnbaugesellschaften geführt und wird diese weiter führen.

 

Amt 35 wird dieses Thema auch im Arbeitskreis der Wohnbaugesellschaften Offenbach beim nächsten Treffen (voraussichtlich im 4.Quartal 2017) ansprechen.

 

Zu 3.)

 

Die Anstrengungen wurden bereits intensiviert, siehe unter 2.).

 

Zu 4.)

 

Seitens der Wohnbauförderung wird derzeit ein entsprechendes Berichtswesen

vorbereitet. Der künftig jährliche Bericht wird voraussichtlich im Frühjahr 2018

erstmals vorgelegt.