Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 02. November 2017

 

 

 

 

 

TOP 6

Einrichtung von Stellplätzen für CarSharing-Fahrzeuge
Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 25.09.2017, 2016-21/DS-I(A)0283

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, an welchen Stellen in Offenbach Bevorrechtigungen für das Parken von Carsharing-Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen oder Wegen eingerichtet werden können. Auch soll geprüft und berichtet werden, ob und in welcher Höhe eine Befreiung von den Parkgebühren möglich ist. Grundlage ist das am 30. März 2017 verabschiedete Carsharinggesetz (CsgG), das den Kommunen erlaubt, an geeigneten Stellen im öffentlichen Raum CarSharing-Stellplätze einzurichten. Im Zuge dieses Prüfberichtes soll die E-Mobilität berücksichtigt werden.  Der Magistrat möge alle Stadtteile im Stadtgebiet berücksichtigen, insbesondere Straßen in Wohngebieten, in stark frequentierten Bereichen/Plätzen (z.B. Stadthalle), an S-Bahn-Stationen und an Taxiständen sowie in Parkhäusern. Zudem sind die Kosten pro zu schaffendem Stellplatz zu ermitteln.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung