Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 02. November 2017

 

 

TOP 12

Gestaltungsbeirat für Offenbach
Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 12.09.2017, 2016-21/DS-I(A)0289
Ergänzungsantrag DIE LINKE. vom 02.11.2017, 2016-21/DS-I(A)0289/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0289

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt, eine Satzung für die Ernennung eines Gestaltungsbeirats vorzulegen. Dieser soll in Zusammenarbeit mit dem Denkmalbeirat und der Stadtverwaltung die Maßnahmen und Bauvorhaben von zentraler stadtgestalterischer Bedeutung begleiten.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0289/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

2016-21/DS-I(A)0289 wird wie folgt ergänzt:

 

Der Gestaltungsbeirat ist zu mindestens 50 Prozent mit Frauen zu besetzen.

 

Der Gestaltungsbeirat ist dem Wohle der Offenbacher Bevölkerung mit all ihrer Diversität verpflichtet und setzt insbesondere ein Augenmerk auf sozialgerechte Stadtplanung sowie den Abbau von Ungleichbehandlung und Benachteiligung, etwa durch barrierefreie Bauweisen.

 

 

2016-21/DS-I(A)0289

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt, eine Satzung für die Ernennung eines Gestaltungsbeirats vorzulegen. Dieser soll in Zusammenarbeit mit dem Denkmalbeirat und der Stadtverwaltung die Maßnahmen und Bauvorhaben von zentraler stadtgestalterischer Bedeutung begleiten.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung