Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 02. November 2017

 

 

TOP 17

Parkentwicklungskonzept Dreieichpark
hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-341 (Dez. I, Amt 60) vom 18.10.2017,
2016-21/DS-I(A)0294

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

  1. Dem vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusammen-arbeit mit dem Landschaftsarchitekturbüro Stockert, Mühlheim, erstellten Parkentwicklungskonzept Dreieichpark als Grundlage für durchzuführende Einzelmaßnahmen wird zugestimmt.

 

  1. Die Mittelbereitstellung für die einzelnen Maßnahmen erfolgt schutzschirmkonform über das Produktsachkonto 13010100. 6165001160 „Instandhaltung Park- und Gartenanlagen“ entsprechend Zeitplan der Maßnahmenliste. Die Finanzierung einzelner Maßnahmen soll nach Möglichkeit durch Fördermittel und Spenden unterstützt werden.

 

  1. Auf der Grundlage des Parkentwicklungskonzepts, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanzmittel und vorbehaltlich der naturschutzrechtlichen und denkmalschutzrechtlichen Zulässigkeit im Einzelnen, werden die Einzelmaß-nahmen durch das Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement realisiert. Über die Einzelmaßnahmen werden auf Basis der üblichen Vorgaben jeweils Projektbeschlüsse gefasst.

 

  1. Für die Verbesserung der laufenden Pflege und Unterhaltung des Dreieichparks wird vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Abstimmung mit der Bauaufsicht / Denkmalschutzbehörde und dem Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz sowie dem ESO Eigenbetrieb ein Pflegekonzept einschl. erforderlicher Unterhaltungskosten erarbeitet.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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