Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 26.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 02. November 2017

 

 

TOP 18

Bundeswettbewerb „Klimaschutz durch Radverkehr“: Förderantrag „Fahrrad-(straßen)-stadt Offenbach“
hier: Zustimmung zur Förderantragsstellung und Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-342 (Dez. I, Amt 60) vom 18.10.2017,
2016-21/DS-I(A)0295

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Dem vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement und der Offen-bacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach, erstellten Förderantrag, mit einem Projektvolumen von 5,95 Mio. €, als Grundlage für die durchzuführende Maßnahme wird zugestimmt.

 

2.     Der weiteren Planung der Maßnahme auf der Grundlage der von der OPG mbH erstellten Kostenschätzung mit Planungs-, Projektsteuerungs- und Nebenkosten in Höhe von rund 0,95 Mio. € und Baukosten in Höhe von rund 5 Mio. € wird zugestimmt.

 Die Baukosten sind im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutz durch Rad- 

 verkehr“ zu 90 % förderfähig (Zuwendung ca. 4,5 Mio. €).

 

3.     Die Mittelbereitstellung für die Maßnahme erfolgt über das Produktkonto 12010100.0952003660 „Radverkehrskonzept“, Investitionsnummer 1201010900601209.

Der Eigenanteil der Stadt Offenbach (Gesamtprojektkosten förderfähig bzw. nicht-förderfähig) wird auf 1.450.000 € gedeckelt.

 Die notwendigen Mittelanpassungen im Einnahme- und Ausgabebereich sind im 

 Haushaltsplan 2019 ff. vorzunehmen. Zum Zwecke der Beauftragung ist im

 Nachtragshaushaltplan 2018 eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung

 vorzusehen.

 

4.     Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten für die Maßnahme zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechende Projektvorlage zur Beschlussfasung vorzulegen.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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