Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 02. November 2017

 

 

 

 

 

TOP 19

Umbau Marktplatz / Bieberer Straße bis Großer Biergrund, Aktive Innenstadt
hier: Projekt- und Einstufungsbeschluss Umbau Marktplatz gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.12.2015 (GVBl. S 618) in Verbindung mit § 4 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom 20.11.2014 (StrBS)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-343 (Dez. I, Amt 60) vom 18.10.2017,
2016-21/DS-I(A)0296
Ergänzungsantrag SPD vom 02.11.2017, 2016-21/DS-I(A)0296/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0296

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.       Dem Umbau Marktplatz (Grundsatzbeschluss 16/DS-I(A) 0585 vom 06.05.2010 „Integriertes Handlungskonzept“ im Rahmen des Projektes „Aktive Innenstadt“, Erweiterung Grundsatzbeschluss „Umbau Marktplatz/ Bieberer Straße bis Großer Biergrund“ 2011-16/DS-I (A) 0429 vom 12.09.2013, Änderung des erweiterten Grundsatzbeschlusses 2011-16/DS-I(A) 0718 vom 18.06.2015, Vergabebeschluss Entwurfsplanung Stufe I (Nr. 2016-104) vom 13.04.2016, Vergabebeschluss Planerleistung LP 5 bis anteilig 6, Stufe II (Nr. 2017-164) vom 07.06.2017), nach der vom Büro Hahn Hertling von Hantelmann, Berlin erstellten und seinerzeit vom Revisionsamt geprüften (mit Ausnahme der Planung für die sogenannte Zeltdachhaltestelle) detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 5.100.000,00 €, wird zugestimmt.

 

2.    Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Produktsachkonto 

       12010100.0952002760 "Umbau Marktplatz / Bieberer Straße bis Großer  Biergrund ", Investitionsnummer 1201010900601206 wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2016 und früher:        970.000,00 €

Haushaltsmittel 2017:                            700.000,00 €

Haushaltsmittel 2018:                        1.630.000,00 €

Haushaltsmittel 2019:                        1.000.000,00 €

Haushaltsmittel 2020:                           800.000,00 €

Gesamt:                                                5.100.000,00 €

 

Im Haushalt 2017 (Investitionsprogramm) sind bis Ende 2019 für diese Maßnahme einschließlich Haushaltsreste Mittel i. H. v. 3.700.000,00 € eingestellt. Die erforderliche Anpassung der Mittel erfolgt über die Änderungsliste zum Investitionsprogramm 2018 ff..

Die voraussichtliche Refinanzierung bei Gesamtkosten in Höhe von 5.100.000,00 € stellt sich wie folgt dar:

 

Zuschuss Förderprogramm Land

„Aktive Kernbereiche in Hessen“ (nur Maßnahmen im Fördergebiet)

(Produktkonto 12010100.3601001460):            2.600.000,00 €

Straßenbeiträge Umbau Marktplatz/Bieberer Str.

(Produktkonto 12010100.3660000360):            1.443.000,00 €

Verbleibender kommunaler Anteil

(Kreditmarktmittel):                                                1.057.000,00 €

Gesamt:                                                                   5.100.000,00 €

 

Die Haushaltsansätze bei dem Produktkonto 12010100.3601001460 Zuwendung Land "Aktive Kernbereiche in Hessen" Umbau Marktplatz und dem Produktkonto 12010100.3660000360 Straßenbeitrag Umbau Marktplatz werden über die Änderungsliste zum Investitionsprogramm 2018 ff entsprechend angepasst.

 

3.      Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.12.2015 (GVBl. S 618), in Verbindung mit § 4 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom 12.12.2014 werden für den Umbau der Marktplatz sowie die Bieberer Straße vom Marktplatz bis Großer Biergrund gem. § 4 Abs. 2 e als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich eingestuft. Daher hat die Stadt 40% der beitragsfähigen Herstellungskosten zu tragen.

 

4.     Die bereits ermittelten und jährlich anfallenden Folgekosten für die investive Maßnahme in Höhe von 129.613,84 €/p.a. werden durch die aktuellen Planungsänderungen nicht überschritten und sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung und Unterhaltung, Bestandteil der o.g. Folgekosten) sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen deshalb den RDLV ab dem Jahr 2020 für zukünftige Jahre um 2.806,64 €/p.a.. Diese sind schutzschirmkonform zu veranschlagen bei dem Produktkonto 12010100.6165000220 „Instandhaltung von Straßen und Wegen, Gemeindestraßen“.

 

5.     Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Genehmigung des Nachtrags 2017 sowie die erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde (RP Darmstadt) zur Kreditaufnahme vorliegen.

 

 

Vorliegende Anträge und Anmerkungen zur Beschlusslage:

 

Protokollnotiz HFB 30.10.2017

Herr Oberbürgermeister Horst Schneider weist darauf hin, dass es einen Austausch der Anlage 5 gab. Die ausgetauschte Anlage 5 wurde bereits an die im Verteiler Genannten verteilt und wird im PIO veröffentlicht.

 

 

 

2016-21/DS-I(A)0296/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

Punkt 6.) Die westliche und die östliche Seitenstraße des Wilhelmsplatzes werden mittels automatischer/versenkbarer Poller für eine Befahrung durch den Autoverkehr gesperrt.

 

Punkt 7.) Das Salzgässchen und der Kleine Biergrund werden wieder in das Planungsgebiet aufgenommen.

 

 

 

 

2016-21/DS-I(A)0296

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.        Dem Umbau Marktplatz (Grundsatzbeschluss 16/DS-I(A) 0585 vom 06.05.2010 „Integriertes Handlungskonzept“ im Rahmen des Projektes „Aktive Innenstadt“, Erweiterung Grundsatzbeschluss „Umbau Marktplatz/ Bieberer Straße bis Großer Biergrund“ 2011-16/DS-I (A) 0429 vom 12.09.2013, Änderung des erweiterten Grundsatzbeschlusses 2011-16/DS-I(A) 0718 vom 18.06.2015, Vergabebeschluss Entwurfsplanung Stufe I (Nr. 2016-104) vom 13.04.2016, Vergabebeschluss Planerleistung LP 5 bis anteilig 6, Stufe II (Nr. 2017-164) vom 07.06.2017), nach der vom Büro Hahn Hertling von Hantelmann, Berlin erstellten und seinerzeit vom Revisionsamt geprüften (mit Ausnahme der Planung für die sogenannte Zeltdachhaltestelle) detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 5.100.000,00 €, wird zugestimmt.

 

2.       Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Produktsachkonto 

         12010100.0952002760 "Umbau Marktplatz / Bieberer Straße bis Großer  Biergrund ",    

          Investitionsnummer 1201010900601206 wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2016 und früher:                      970.000,00 €

Haushaltsmittel 2017:                                       700.000,00 €

Haushaltsmittel 2018:                                    1.630.000,00 €

Haushaltsmittel 2019:                                    1.000.000,00 €

Haushaltsmittel 2020:                                       800.000,00 €

Gesamt:                                                       5.100.000,00 €

 

Im Haushalt 2017 (Investitionsprogramm) sind bis Ende 2019 für diese Maßnahme einschließlich Haushaltsreste Mittel i. H. v. 3.700.000,00 € eingestellt. Die erforderliche Anpassung der Mittel erfolgt über die Änderungsliste zum Investitionsprogramm 2018 ff..

Die voraussichtliche Refinanzierung bei Gesamtkosten in Höhe von 5.100.000,00 € stellt sich wie folgt dar:

 

Zuschuss Förderprogramm Land

„Aktive Kernbereiche in Hessen“ (nur Maßnahmen im Fördergebiet)

(Produktkonto 12010100.3601001460):                             2.600.000,00 €

Straßenbeiträge Umbau Marktplatz/Bieberer Str.

(Produktkonto 12010100.3660000360):                             1.443.000,00 €

Verbleibender kommunaler Anteil

(Kreditmarktmittel):                                                          1.057.000,00 €

Gesamt:                                                                          5.100.000,00 €

 

Die Haushaltsansätze bei dem Produktkonto 12010100.3601001460 Zuwendung Land "Aktive Kernbereiche in Hessen" Umbau Marktplatz und dem Produktkonto 12010100.3660000360 Straßenbeitrag Umbau Marktplatz werden über die Änderungsliste zum Investitionsprogramm 2018 ff entsprechend angepasst.

 

3.       Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.12.2015 (GVBl. S 618), in Verbindung mit § 4 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom 12.12.2014 werden für den Umbau der Marktplatz sowie die Bieberer Straße vom Marktplatz bis Großer Biergrund gem. § 4 Abs. 2 e als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich eingestuft. Daher hat die Stadt 40% der beitragsfähigen Herstellungskosten zu tragen.

 

4.       Die bereits ermittelten und jährlich anfallenden Folgekosten für die investive Maßnahme in Höhe von 129.613,84 €/p.a. werden durch die aktuellen Planungsänderungen nicht überschritten und sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung und Unterhaltung, Bestandteil der o.g. Folgekosten) sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen deshalb den RDLV ab dem Jahr 2020 für zukünftige Jahre um 2.806,64 €/p.a.. Diese sind schutzschirmkonform zu veranschlagen bei dem Produktkonto 12010100.6165000220 „Instandhaltung von Straßen und Wegen, Gemeindestraßen“.

 

5.       Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Genehmigung des Nachtrags 2017 sowie die erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde (RP Darmstadt) zur Kreditaufnahme vorliegen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung