Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 02. November 2017

 

 

 

 

 

TOP 22

Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen
hier: Wirtschaftsplan 2018

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-349 (Dez. II, ESO) vom 18.10.2017,
2016-21/DS-I(A)0299

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit bei Enthaltung der AfD wie folgt:

 

Der beigefügte Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2018 ist Bestandteil des Beschlusses und wird wie folgt festgesetzt:

 

1.  Erfolgs- und Vermögensplan

 

1.1.   Erfolgsplan                                                                                  
Erträge                                                                                           € 76.027.818

          Aufwendungen                                                                             € 73.070.016
Jahresüberschuss                                                                       €   2.957.802

1.2.   Vermögensplan
Einnahmen (Deckungsmittel)                                                    € 13.886.163
Kreditaufnahme                                                                           €                 0
Summe                                                                                          € 13.886.163

Kredittilgung                                                                                 €   2.626.163
Auflösung empfangener Ertragszuschüsse                            €      370.000
Investitionen                                                                                 € 10.890.000
Summe                                                                                          € 13.886.163

 

2.  Kreditermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2018 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf € 0 festgesetzt.

 

3.  Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsjahr 2018 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf € 7.450.000 festgesetzt

 

4.  Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2018 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

€ 1.000.000 festgesetzt.

 

5.  Stellenplan

Es gilt die Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz, die Bestandteil des beigefügten Wirtschaftsplans 2018 ist.

 

6.  Finanzplan

Es gilt die Finanzplanung gemäß § 5 Ziffer 4, in Verbindung mit § 19 des Eigenbetriebsgesetzes, die Anlage des beigefügten Wirtschaftsplans 2018 ist.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung