Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 02. November 2017
TOP 22
Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen
hier: Wirtschaftsplan 2018
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-349 (Dez. II, ESO) vom 18.10.2017,
2016-21/DS-I(A)0299
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit bei Enthaltung der AfD wie folgt:
Der beigefügte Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2018 ist Bestandteil des Beschlusses und wird wie folgt festgesetzt:
1. Erfolgs- und Vermögensplan
1.1. Erfolgsplan
Erträge
€ 76.027.818
Aufwendungen € 73.070.016
Jahresüberschuss € 2.957.802
1.2. Vermögensplan
Einnahmen (Deckungsmittel) € 13.886.163
Kreditaufnahme € 0
Summe € 13.886.163
Kredittilgung € 2.626.163
Auflösung empfangener Ertragszuschüsse € 370.000
Investitionen € 10.890.000
Summe € 13.886.163
2. Kreditermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2018 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf € 0 festgesetzt.
3. Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsjahr 2018 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf € 7.450.000 festgesetzt
4. Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2018 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
€ 1.000.000 festgesetzt.
5. Stellenplan
Es gilt die Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz, die Bestandteil des beigefügten Wirtschaftsplans 2018 ist.
6. Finanzplan
Es gilt die Finanzplanung gemäß § 5 Ziffer 4, in Verbindung mit § 19 des Eigenbetriebsgesetzes, die Anlage des beigefügten Wirtschaftsplans 2018 ist.
Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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