Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 02. November 2017

 

 

 

 

 

TOP 22

Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen
hier: Wirtschaftsplan 2018

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-349 (Dez. II, ESO) vom 18.10.2017,
2016-21/DS-I(A)0299

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit bei Enthaltung der AfD wie folgt:

 

Der beigefügte Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2018 ist Bestandteil des Beschlusses und wird wie folgt festgesetzt:

 

1.  Erfolgs- und Vermögensplan

 

1.1.   Erfolgsplan                                                                                  
Erträge                                                                                           € 76.027.818

          Aufwendungen                                                                             € 73.070.016
Jahresüberschuss                                                                       €   2.957.802

1.2.   Vermögensplan
Einnahmen (Deckungsmittel)                                                    € 13.886.163
Kreditaufnahme                                                                           €                 0
Summe                                                                                          € 13.886.163

Kredittilgung                                                                                 €   2.626.163
Auflösung empfangener Ertragszuschüsse                            €      370.000
Investitionen                                                                                 € 10.890.000
Summe                                                                                          € 13.886.163

 

2.  Kreditermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2018 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf € 0 festgesetzt.

 

3.  Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsjahr 2018 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf € 7.450.000 festgesetzt

 

4.  Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2018 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

€ 1.000.000 festgesetzt.

 

5.  Stellenplan

Es gilt die Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz, die Bestandteil des beigefügten Wirtschaftsplans 2018 ist.

 

6.  Finanzplan

Es gilt die Finanzplanung gemäß § 5 Ziffer 4, in Verbindung mit § 19 des Eigenbetriebsgesetzes, die Anlage des beigefügten Wirtschaftsplans 2018 ist.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.