Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 02. November 2017

 

 

TOP 24

Stadtwerke Offenbach Unternehmensgruppe
NiO – Nahverkehr in Offenbach GmbH
hier: Nahverkehrsplan (NVP) 2018-2022

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-354 (Dez. III, Amt 20, SOH) vom 18.10.2017, 2016-21/DS-I(A)0302
Ergänzungsantrag SPD vom 02.11.2017, 2016-21/DS-I(A)0302/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0302

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.

Dem erarbeiteten Nahverkehrsplan 2018-2022 wird zugestimmt.

 

2.

Die Geschäftsführung der SOH wird ermächtigt in einer Gesellschafterversammlung der NiO entsprechend zu beschließen.

 

3.

Zur Finanzierung der Fortschreibung des NVP 2018 – 2022 wird der Anteil des Verlustes der NiO, der durch die SOH zu übernehmen ist, auf 8 Mio. € p.a. gedeckelt. Darüber hinausgehende Verluste werden durch die Stadt Offenbach am Main übernommen. Die Verlustübernahme erfolgt im Rahmen eines direkten Zuschusses an die OVB über PK 12070100.7125000020. Aufgrund der Planung der SOH für 2018 ist eine Verlustübernahme durch die Stadt Offenbach am Main zunächst nicht nötig. Erstmalig ist ab dem Jahr 2019 von einer Verlustübernahme durch die Stadt Offenbach am Main auszugehen. Hierzu wird für den Haushalt 2019 ein Betrag von 2.040 T€ eingestellt. Dieser Wert wird im Zuge der Wirtschaftsplanung der
SOH-Gruppe für 2019 im Haushaltsplan 2019 ggf. angepasst.

 

4.

Die unter Punkt 3 dargestellte Verlustübernahme der Stadt Offenbach ist im Rahmen der Wirtschaftsplanung der SOH Gruppe für das Jahr 2020 ff erneut zu überprüfen.

 

5.

Auf die Einberufung einer förmlichen Gesellschafterversammlung der SOH wird verzichtet. Die Entscheidung des Magistrats – als Organ der alleinig zur Entscheidung berufenen Gesellschafterin Stadt Offenbach am Main – wird der Gesellschaft durch Beschlussausfertigung bekannt gegeben.

 

6.

Der Magistrat wird beauftragt, mit der Landesregierung Verhandlungen über eine Förderung der Lokalen Nahverkehrsorganisationen (LNO) zur künftigen gesicherten Finanzierung des Nahverkehrs zu führen.

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0302/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

Punkt 6.) Der Magistrat wird aufgefordert, die Finanzierbarkeit und Umsetzbarkeit einer Buslinie zwischen Offenbach Innenstadt – Frankfurt Oberrad – Frankfurt Mühlberg zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung zu berichten.

 

 

2016-21/DS-I(A)0302

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.

Dem erarbeiteten Nahverkehrsplan 2018-2022 wird zugestimmt.

 

2.

Die Geschäftsführung der SOH wird ermächtigt in einer Gesellschafterversammlung der NiO entsprechend zu beschließen.

 

3.

Zur Finanzierung der Fortschreibung des NVP 2018 – 2022 wird der Anteil des Verlustes der NiO, der durch die SOH zu übernehmen ist, auf 8 Mio. € p.a. gedeckelt. Darüber hinausgehende Verluste werden durch die Stadt Offenbach am Main übernommen. Die Verlustübernahme erfolgt im Rahmen eines direkten Zuschusses an die OVB über PK 12070100.7125000020. Aufgrund der Planung der SOH für 2018 ist eine Verlustübernahme durch die Stadt Offenbach am Main zunächst nicht nötig. Erstmalig ist ab dem Jahr 2019 von einer Verlustübernahme durch die Stadt Offenbach am Main auszugehen. Hierzu wird für den Haushalt 2019 ein Betrag von 2.040 T€ eingestellt. Dieser Wert wird im Zuge der Wirtschaftsplanung der
SOH-Gruppe für 2019 im Haushaltsplan 2019 ggf. angepasst.

 

4.

Die unter Punkt 3 dargestellte Verlustübernahme der Stadt Offenbach ist im Rahmen der Wirtschaftsplanung der SOH Gruppe für das Jahr 2020 ff erneut zu überprüfen.

 

5.

Auf die Einberufung einer förmlichen Gesellschafterversammlung der SOH wird verzichtet. Die Entscheidung des Magistrats – als Organ der alleinig zur Entscheidung berufenen Gesellschafterin Stadt Offenbach am Main – wird der Gesellschaft durch Beschlussausfertigung bekannt gegeben.

 

6.

Der Magistrat wird beauftragt, mit der Landesregierung Verhandlungen über eine Förderung der Lokalen Nahverkehrsorganisationen (LNO) zur künftigen gesicherten Finanzierung des Nahverkehrs zu führen.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung