Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0309Ausgegeben am 16.11.2017

Eing. Dat. 16.11.2017

 

 

 

 

 

Bewilligung einer überplanmäßigen Aufwendung gem. § 100 HGO beim Produktkonto 01011400.6820000010 – „Postgebühren allgemein“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-368 (Dez. I, Amt 10) vom 15.11.2017

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1. Beim Produktkonto 01011400.6820000010 – „Postgebühren allgemein“ wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 80.000 € gem. § 100 HGO für 2017 bewilligt.

 

2. Die Deckung erfolgt in 2017 über das Produktkonto 01011300.6179000110 – „Organisationsuntersuchung“.

 

3. Die Umsetzung erfolgt im Jahresabschluss 2017.

 

 

Begründung

 

Nach aktueller Prognose entstehen in 2017 Portogebühren in Höhe von 430.000 €. Geplant waren ursprünglich 330.000 €. Im Nachtragshaushalt wurde der Ansatz aufgrund der OB-Wahl bereits um 20.000 € auf 350.000 € erhöht. Es besteht somit ein Fehlbedarf in Höhe von 80.000 €. Der Fehlbedarf setzt sich folgendermaßen zusammen:

 

Durch die hohe Wahlbeteiligung bei der OB-Wahl und einem gegenüber den Vorjahren nochmals stark erhöhten Briefwahlaufkommen haben sich die im Nachtragshaushalt geplanten Portokosten um 13.800 € auf 33.800 € erhöht. Diese Wahlbeteiligung war insofern unvorhersehbar, da der Termin für die OB-Wahl und die etwaige Stichwahl zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststand.

 

Gleichzeitig wird sich das diesjährige Postaufkommen bis Jahresende im Vergleich zu 2015 um ca. 146.000 Sendungen erhöht haben. Diese unvorhersehbaren Portokosten betragen rund 65.000 €.

 

In den Haushaltsjahren 2013 und 2014 wurden ca. 360.000 € an Porto ausgegeben. In 2015 waren es lediglich 298.000 €. Dies lag daran, dass der seit April 2014 tätige Postzusteller Postcon GmbH erhebliche Probleme bei der Erstellung seiner Rechnungen hatte. So konnten die Abrechnungen für Juni, Oktober und Dezember 2015 - insgesamt 70.400 € - seitens der Stadt erst im Haushalt 2016 beglichen werden. Ohne das gestiegene Postaufkommen wäre das Ergebnis von 2015 auch nachvollziehbar gewesen, da sich das Porto durch den neuen Postzusteller auf 0,44 € je Standardbrief reduziert hatte.

 

Bedingt durch einen Personalaustritt und eine anschließende neunmonatige Vakanz wurde dieser Umstand bei der Haushaltsplanung für 2017 nicht berücksichtigt und der Ansatz ausgehend von dem Ergebnis von 2015 (298.000 €) auf 330.000 € erhöht.

 

Die Mehraufwendungen sind unabweisbar, da gegenüber der Postcon GmbH eine vertragliche Zahlungsverpflichtung besteht.