Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0310Ausgegeben am 16.11.2017

Eing. Dat. 16.11.2017

 

 

 

 

 

Vorschlag zur Ernennung des Ortsgerichtsvorstehers und zwei Ortsgerichtsschöffen

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-370 (Dez. I, Amt 10) vom 15.11.2017

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung dem Präsidenten des Amtsgerichts gem. § 7 Ortsgerichtsgesetz vorschlägt, Herrn Carlo Wölfel erneut, und zwar für 10 Jahre zum Ortsgerichtsvorsteher zu ernennen und Herrn Friedrich Lauer-Schmaltz sowie Frau Christina Fay erneut, und zwar für 10 Jahre zu Ortsgerichts-schöffen zu ernennen.

 

 

Begründung:

 

Die Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde von dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichts auf die Dauer von 10 Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf 5 Jahre begrenzt werden, wenn der/die Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat. Erneute Ernennung ist zulässig.

 

Die Amtszeit des derzeitigen Ortsgerichtsvorstehers und der Ortsgerichtsschöffen endet am 23.01.2018. Alle drei Personen sollen erneut für 10 Jahre vorgeschlagen werden.

 

Gemäß § 7 Abs. 2 Ortsgerichtsgesetz hat die Gemeinde die Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter entfallen sind. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden.

 

 

 

 

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