Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0317Ausgegeben am 23.11.2017

Eing. Dat. 23.11.2017

 

 

 

 

 

Grundstücksverkauf Trappbörnchen 14, 63073 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-399 (Dez. I, Amt 80) vom 22.11.2017

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert an den in der Anlage genannten Käufer das Grundstück Gemarkung Bieber Flur 13 Nr. 192/1 = 384 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

 

2.     Der Kaufpreis beträgt 164.736,00 EUR (429,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

 

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von dem Käufer getragen.

 

4.     Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

 

5.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

 

Begründung:

 

Das Grundstück Trappbörnchen 14 ist derzeit im Erbbaurecht vergeben. Der Erbbauberechtigte hat nunmehr Interesse am Erwerb des Grundstücks. Das Erbbaurecht hat noch eine Restlaufzeit bis zum 31.12.2072. Der aktuelle Erbbauzins beträgt 1,96 EUR/m² = 752,64 EUR/Jahr.

 

Aus stadtplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Veräußerung des Grundstücks. Der vereinbarte Kaufpreis entspricht einer aktuellen Bodenwertermittlung (erschließungsbeitragspflichtiger Wert).

 

Der Käufer ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen.

Plan

Nichtöffentliche Anlage

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.