Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0323Ausgegeben am 23.11.2017

Eing. Dat. 23.11.2017

 

 

 

 

 

Novellierung der Gebühren- und Benutzungsordnung der Stadtbibliothek

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-408 (Dez. IV, Amt 42) vom 22.11.2017

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt  beschließt:

 

Der als Anlage beigefügten Gebühren- und Benutzungsordnung der Stadtbibliothek der Stadt Offenbach am Main sowie der Satzung zur Darstellung der Gemeinnützigkeit wird zugestimmt.

 

 

Begründung:

 

Die Gebührenordnung der Stadtbibliothek Offenbach wird dahingehend geändert, dass Leseausweise für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gebührenfrei ausgegeben werden. Um die damit verbundenen Mindereinnahmen auszugleichen, werden die Gebühren für Erwachsene moderat angehoben. Ein ermäßigter Beitrag für finanzschwache Personengruppen ist in der Gebührenordnung enthalten.

 

Bisher sah die Gebührenordnung der Stadtbibliothek einen Jahresbeitrag von 3,00 Euro für Kinder und Jugendliche zwischen 11 und 13 Jahre und 4,50 Euro für Jugendliche ab 14 Jahre vor. Um möglichst vielen Kindern und Jugendlichen auch nach der Grundschule die Nutzung der Bildungsangebote der Stadtbibliothek zu ermöglichen, ist es sinnvoll, den Zugang kostenfrei zu gewähren.

 

Um die Mindereinahmen durch die Gebührenbefreiung für Kinder und Jugendliche auszugleichen, wird die Jahresgebühr für Erwachsene von 6,00 Euro auf 10,00 Euro erhöht, die ermäßigte Jahresgebühr (für Nicht-Erwerbstätige, Studenten, Rentner etc.) beträgt in Zukunft 5,00 Euro statt 4,50 Euro.

Zusätzlich wird eine Partnerkarte eingeführt. Diese gilt für Erwachsene im gleichen Haushalt und kostet 5,00 Euro.

 

Die Novellierung der Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Offenbach wurde erneuert, um vorrangig die Benutzungsbedingungen für digitale Dienste und EDV zu erweitern.

 

Eine Satzung, die die Gemeinnützigkeit der Stadtbibliothek im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung darstellt, ist notwendig zur Vorlage beim Finanzamt, um die Versteuerung kleiner Erlöse zu minimieren.

 

Die Gebühren- und die Benutzungsordnung sind inhaltlich mit dem Rechtsamt und die Satzung mit der Kämmerei abgestimmt.

 

Die Novellierung der o.g. Ordnungen basieren auf dem Stadtverordnetenbeschluss vom 2. Februar 2017, „Erleichterung der Leseförderung für Kinder und Jugendliche“  2016-21/DS-I(A)0150.

Anlagen:

Gebührenordnung

Benutzerordnung

 

 

 

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