Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. September 2016 (GVBl. S. 167), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main am xx.xx.2017 folgende Artikelsatzung beschlossen:

 

Artikel 6

Änderung der Satzung (Gebührenordnung) für die

Stadtbibliothek Offenbach am Main

 

§1

 

Die Stadtbibliothek der Stadt Offenbach mit Sitz in Offenbach am Main, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

 

Die Stadtbibliothek ist eine öffentliche, nicht auf Gewinnerzielung gerichtete Kultur- und Bildungseinrichtung der Stadt Offenbach und dient der allgemeinen Bildung und Information, der Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie der Freizeitgestaltung. Sie richtet sich grundsätzlich an alle Bürgerinnen und Bürger.

Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Unterhaltung der Stadtbibliothek verwirklicht.

 

Es werden folgende Entgelte erhoben:

 

(1)                 

für die erstmalige Ausstellung eines Bibliotheksausweises der Stadtbibliothek inklusive des Jahresausleihentgelts für das erste sowie jedes weitere Jahr:

 

Für Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr (Hauptausweis)

EUR 10,00

 

Für eine Partnerin * einen Partner, der in häuslicher Gemeinschaft wohnt (Partnerausweis)

EUR   5,00

 

 

 

Kostenfreir hessischen Ehrenamtscard der Stadtbücherei Frankfurt und Neu-Isenburg

Bei Empfang von Grundsicherung, Arbeitslosengeld I oder II, Hilfe zum Lebensunterhalt sowie bei Vorlage eines Rentenausweises, eines gültigen Schüler- oder Studierendenausweises, einen Partner (inr Jahnnde Schuleneines Schwerbehindertenausweises

(GdB min. 80%)

EUR  5,00

 

 

 

 

Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Kostenfrei

 

Lbensjahrnbisbis

 

 

Institutionenausweis für Mitarbeiter*innen von kulturellen, sozialen und Bildungseinrichtungen bei Vorlage eines Beschäftigungsnachweises

Kostenfrei

 

 

 

 

Für Inhaber eines gültigen gebührenpflichtigen Kooperationsausweises der Stadtbücherei Frankfurt und der Stadtbibliothek Neu-Isenburg

Kostenfrei

 

 

 

 

Für Flüchtlinge und Asylsuchende mit Nachweis des Flüchtlingsstatus

Kostenfrei

 

 

 

 

Für Inhaber der hessischen Ehrenamtscard

Kostenfrei

 

 

 

 

(2)

Einmalausleihe

Max. 5 Medien

EUR  2,00

 

(3)

Ersatz des Leseausweises

EUR  2,00

 

§2 Zusatzleistungen

 

(1)

Vormerkgebühren pro Medium inkl. Porto

EUR  1,00

 

(2)

Auswärtiger Leihverkehr pro Medieneinheit inkl. Porto

EUR  2,00

 

(3)

Mahngebühren

Bearbeitungsgebühr inkl. Porto
(fällt pro schriftlicher Aufforderung zur Rückgabe der Medien an)

EUR  1,50

 

§3 Überschreitung der Leihfrist

 

(1)

Versäumnisgebühren

Leser ab dem vollendeten 14. Lebensjahr:
wöchentliche Gebühr pro Medium

EUR  0,50

Leser bis zum vollendeten 14. Lebensjahr:
wöchentliche Gebühr pro Medium

EUR  0,25

 

(3)

Die Höchstgrenze für Versäumnisgebühren liegt bei

EUR       20,00

für Leser ab 18 Jahren

   EUR        5,00

für Leser unter 18 Jahren.


Bei Überschreiten dieser Höchstgrenze wird der Benutzerausweis für eine weitere Ausleihe gesperrt.

 

(4)

Entgelte werden mit ihrer Entstehung fällig. Einer schriftlichen oder mündlichen Erinnerung bedarf es nicht.

 

§4

 

Die Beitreibung nicht zurückgegebener Medien und der nach der Gebührenordnung angefallenen Geldbeträge erfolgt auf dem Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach dem Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz.

 

 

Artikel 11

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

 

Offenbach am Main

Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main

-Dezernat I-

 

 

Oberbürgermeister