Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0325Ausgegeben am 23.11.2017

Eing. Dat. 23.11.2017

 

 

 

 

 

Erweiterungsbau,

Feuer- und Rettungswache,

Rhönstraße 10, 63071 Offenbach am Main

hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-411 (Dez. VI, Amt 37) vom 22.11.2017

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.  Dem Erweiterungsbau der Feuer- und Rettungswache, Rhönstraße 10,

63071 Offenbach am Main, auf der Grundlage der vom Architekturbüro Wellnitz, Offenbach am Main erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung in Höhe von 2.465.000,00 € wird zugestimmt.

 

2. Die Ausschreibung der projektspezifischen Bauleistungen erfolgt als

     Öffentliche Ausschreibung gemäß den Vorgaben der VOB sowie den Richtlinien

     der Stadt Offenbach am Main über die Ausschreibung und Vergabe von

     Bauleistungen.

 

3. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 2.465.000 € für den Erweiterungsbau der

Feuer- und Rettungswache werden bewilligt und wie folgt auf dem Produktkonto 02030100.0951000137, Investitionsnummer 0203010900371501 „BF Erweiterung FRW“ im Finanzhaushalt zur Verfügung gestellt:

 

    Haushaltsmittel 2016 und früher                       550.000,00 €

    Haushaltsmittel 2017                                            868.600,00 €

    Haushaltsmittel 2018                                           975.000,00 €

 

     Die erforderlichen Mittel für die Erneuerung der Schlauchwaschanlage in Höhe 71.400,00 € werden auf dem Produktkonto 02030100.0801000037, Investitionsnummer 0203010800371601  „Erwerb von Ausrüstungsgegenständen“ im Finanzhaushalt 2017 zur Verfügung gestellt.

 

     Für die Maßnahme sind Fördermittel in Höhe von 262.200,-- € durch das Land Hessen in Aussicht gestellt. Im Finanzhaushalt wurde hierzu ein Einnahmeuntersachkonto 02030100.3601000037 „BF – Zuwendung des Landes“ mit einem Kostenrahmen von 260.000,00 € eröffnet.

 

 

 

 

Begründung:

 

Durch den Beschluss vom 18.08.2011, 2011-16/DS-I(A)0024 hat die Stadtverordnetenversammlung dem Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan der Stadt Offenbach am Main (B&E-Plan) zugestimmt und die Umsetzung der darin beschriebenen Maßnahmen beschlossen. Infolge dessen wurde die Personalstärke der Berufsfeuerwehr um 14 Planstellen angehoben und im Zeitraum von 2011 bis 2016 14 neue Beamtinnen und Beamte im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst bei der Berufsfeuerwehr eingestellt. Außerdem wurden 8 zusätzliche Planstellen für Ausbildungsbeamtinnen und -beamte im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst geschaffen, so dass zukünftig 18 Ausbildungsplanstellen vorhanden sind, um die Ausbildung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fristgerecht vor der jeweiligen Ruhestandsversetzung der abgehenden Beamten sicherzustellen.

 

Alleine die Umsetzung der notwendigen baulichen Veränderungen zur Schaffung neuer Räumlichkeiten in der Feuer- und Rettungswache steht noch aus.

Hierzu wurde im Rahmen des Vorplanungsprozesse die Planung eines Erweiterungsbaus unter Berücksichtigung aller betreffenden Fachrichtungen (Technische Gebäudeausrüstung, Statik, Baugrund, etc.) sowie den aktuell gültigen Vorschriften und Regelwerken (u.a. DIN 14092:Feuerwehrhäuser – Planungsgrundlagen) angestoßen und alle betreffenden Ämter und Institutionen (z.B. Stadtplanungsamt, Bauaufsicht, Umweltamt, Obere Wasserbehörde, Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, ESO, etc.) im Rahmen der Vorabstimmung eingebunden und eine einvernehmliche Planungsgrundlage entwickelt, die nachfolgend beschrieben wird.

 

Im Rahmen des Projektes „Erweiterung der Feuer- und Rettungswache“ ist geplant, im Bereich des jetzigen Kleinspielfeldes der Feuer- und Rettungswache einen zweigeschossigen Erweiterungsbau zu errichten.

 

Der geplante Erweiterungsbau soll in Mischbauart (Stahlbeton/Mauerwerk/Holzbau) mit 2 Obergeschossen errichtet werden. Ein Kellergeschoss ist aufgrund der liegenschaftsspezifischen Baugrund- und Grundwasserverhältnisse nicht vorgesehen. Das neue Gebäude soll auf einer druckwasserdichten und lastabtragenden Bodenplatte gegründet werden. Das Erdgeschoss inkl. Decke zwischen Erdgeschoss und 1. Obergeschoss sind in massiver Bauart in Stahlbeton geplant, um die hohen Bauwerkslasten aufzunehmen und in den Untergrund ableiten zu können. Das 1. Obergeschoss sowie die Dachkonstruktion sind in Holzbauart geplant. Als Dachkonstruktion ist ein asymmetrisches Satteldach vorgesehen, welches mit einer extensiven Dachbegrünung versehen werden soll, um den Regenwasserabfluss zu verlangsamen und die Reduzierung des Grünflächenanteils der Liegenschaft auszugleichen.

 

Der Energiestandard des Erweiterungsbaus ist entsprechend eines KfW 55 Effizienzhauses geplant (Unterschreitung der Anforderung der EnEV 2016 um 30%), um  die europäische Gebäuderichtlinie (2010/31/EU) umzusetzen, nach der alle neuen öffentlichen Gebäude ab Dezember 2018 dem Niedrigstenergiestandard entsprechen müssen.  Hierdurch  können langfristig Kosten durch den niedrigen Energieverbrauch gespart werden.

 

Der geplante Erweiterungsbau soll an die vorhandene Trinkwasser-, Heizungs-, Druckluft-, Elektro- und IT-Installation des Bestandsgebäudes angeschlossen werden. Ebenso soll der Abwasseranschluss des geplanten Erweiterungsbaus an das bestehende Kanalsystem der Liegenschaft angeschlossen werden. Die Elektroinstallation im Erweiterungsbau ist mit einer vernetzten Gebäudesystemtechnik unter Berücksichtigung der feuerwehrspezifischen Anforderungen wie Alarmlicht bzw. elektroakustische Anlage (ELA) geplant und orientiert sich an dem bereits vorhandenen Standard im Bestandsbau.
Als IT-Standard ist eine Glasfaseranbindung an den Bestand sowie eine Netzwerkinstallation mit einer CAT 7-Verkabelung der Büroarbeitsplätze unter Berücksichtigung einer zukünftigen Netzwerktelefonie (voice over IP) vorgesehen. Maßgebend sind hierbei die
Vorgaben der Ausführungsrichtlinie der Stadt Offenbach zur „strukturierten Gebäudeverkabelung nach DIN EN 50173-1“ (Stand 02/2015, Version 1.5).

 

Die Trinkwasserinstallation ist unter Berücksichtigung der aktuellen Vorgaben der Trinkwasserverordnung geplant.

Die Nutzung des 2-geschossigen Erweiterungsbaus ist wie folgt geplant. Im Erdgeschoss sollen 2 Fahrzeugstellplätze der Stellplatzgröße 2 nach DIN 14092-1 „Feuerwehrhäuser – Planungsgrundlagen“ mit einer Grundfläche von 4,5 m x 12,5 m sowie einer Durchfahrtshöhe von 4,0 m geschaffen werden, um zukünftig zu ersetzende Großfahrzeuge (z.B. Wechselladerfahrzeuge, Einsatzleitwagen 2) unterstellen zu können. Die derzeit vorhandene Durchfahrtshöhe in den Fahrzeughallen der Feuer- und Rettungswache beträgt nur ca. 3,6 m, so dass neue Einsatzfahrzeuge dieser Größenordnung im Bestand nicht untergestellt werden können.

 

Im Erdgeschoss soll des Weiteren die Schlauchwerkstatt der Feuerwehr Offenbach angeordnet werden. Die vorhandene Schlauchwaschanlage ist mittlerweile 15 Jahre alt und weist altersbedingte Abnutzungserscheinungen auf. Technische Störungen treten mittlerweile regelmäßig auf und haben länger andauernde Ausfallzeiten und kostenintensive Instandsetzungsmaßnahmen zur Folge. Im Rahmen des Erweiterungsbaus ist es geplant, eine neue und dem Stand der Technik entsprechende Schlauchwaschanlage zu beschaffen und in der neuen Schlauchwerkstatt zu installieren. Die Haushaltsmittel zur Beschaffung einer neuen Schlauchwaschanlage sind von der Abteilung Technik im Finanzhaushalt eingeplant und werden dem Projektbudget beigesteuert.

 

Ebenfalls im Erdgeschoss des Erweiterungsbaus soll die Kleiderkammer der Feuerwehr Offenbach untergebracht werden. Somit sind zukünftig beide Funktionsbereiche im geplanten Erweiterungsbau im Erdgeschoss angeordnet, so dass eine ebenerdige Andienung möglich ist.

Die Erschließung in das Erdgeschoss erfolgt an unterschiedlichen Stellen: Die Fahrzeughallen werden vom Hof bzw. über eine giebelseitige Zugangstür erschlossen, ebenso die Schlauchwerkstatt. Die Kleiderkammer wird separat über eine giebelseitige Zugangstür  erschlossen. Interne Verbindungen zwischen den Funktionsbereichen sind vorgesehen. Für die ständigen Arbeitsplätze im EG ist eine sanitäre Einrichtung geplant.

 

Im 1. Obergeschoss des geplanten Erweiterungsbaus sollen zusätzliche  Büro- und Besprechungsräumen entstehen, um im vorhandenen Bestandsgebäude Freiräume zur Erweiterung von Ruhe- und Spindräumen für das Einsatzpersonal sowie Büroräume für die Sachgebietstätigkeit zu schaffen. Die Innenausbauten im 1. Obergeschoss sind als Leichtbaukonstruktion (z.B. in Holz bzw. Gipskarton) geplant. Die Erschließung in das Obergeschoss erfolgt über eine Außentreppe an der südöstlichen Giebelseite des Gebäudes in Richtung der Pkw-Stellplätze.

 

Der Erweiterungsbau ist ein zentrales Element in der Fortschreibung des vorhandenen Raumkonzeptes der Feuer- und Rettungswache und schafft die erforderlichen Raumkapazitäten, um den organisatorischen Dienstbetrieb unter Berücksichtigung der veränderten Rahmenbedingungen und gestiegenen Anforderungen zukünftig aufrechtzuerhalten.

Die Feuer- und Rettungswache wurde Anfang der 1960er Jahre für ca. 60 Einsatzdienstbeamte geplant und gebaut und beherbergt seit diesem Zeitpunkt die städtische Berufsfeuerwehr.

Mittlerweile versehen ca. 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (inkl. Verwaltung) ihren Dienst in der Feuer- und Rettungswache. Wobei zusätzliche Aufgabengebiete (z.B. das Sachgebiet „Katastrophenschutz“) aus anderen Gebäuden (ehem. Berliner Straße 76) in die Feuer- und Rettungswache verlagert bzw. mittlerweile zusätzliche Aufgabengebiete (z.B. die Rettungsdienstträgerschaft) geschaffen wurden. Da das Raumprogramm der Feuer- und Rettungswache nicht an die gestiegene Mitarbeiterzahl angepasst wurde, sind mittlerweile erhebliche Raumprobleme zu verzeichnen.

 

Der  Erweiterungsbau soll hier mittelfristig Abhilfe schaffen und die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbessern.

Nach derzeitigem Stand der Vorplanung sollen die Amtsleitung, die Abteilung 1 „Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz“ sowie die Abteilung 4 „Verwaltung“ in die neuen Büroräume im 1. Obergeschoss des Erweiterungsbaus ziehen. Hierzu sind 16 Büroarbeitsplätze, ein Besprechungsraum, eine Teeküche, ein Aktenarchiv sowie sanitäre Einrichtungen im 1. Obergeschoss des Erweiterungsbaus eingeplant.

Durch den Umzug werden die vorhandenen Büroräume im Bestandsgebäude der Feuer- und Rettungswache frei und können zukünftig einer anderen Nutzung zugeführt werden.

 

Die bisherigen Büros der Amtsleitung sollen zukünftig als Spind- und Ruheraum für den Führungsdienst genutzt werden, so dass der jetzige Ruheraum des Führungsdienstes im Mannschaftstrakt als weiterer Ruheraum für die Wachabteilung zur Verfügung gestellt werden kann. Die Büroräume der Abteilung 1 „Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz“ werden umgebaut und sollen zukünftig als Unterrichts- bzw. Dienstbesprechungsraum dienen. Außerdem wird der Personalrat der Feuerwehr in einen Teil des derzeitigen kl. Unterrichtsraumes umziehen. Der jetzige kleine Unterrichtsraum im Mannschaftstrakt wird des Weiteren zu einem weiteren Spind- und Ruheraum der Wachabteilung umfunktioniert. Das ehem. Personalratsbüro soll zukünftig als Umkleide- und Ruheraum für die beschäftigten Notfallsanitäter zur Aufrechterhaltung des Rettungsdienstes bei der Berufsfeuerwehr genutzt werden.

 

Die ehem. Büroräume der Abteilung 4 „Verwaltung“ dienen zur Unterbringung des Büroarbeitsplatzes der Fachkraft für Arbeitssicherheit, eines Sachgebietsleiters der Abteilung 3 „Technik“ sowie zur Entzerrung vorhandener Bürobelegungen im 1. und 2. Obergeschoss.

Die freiwerdenden Flächen im Kellergeschoss des Bestandsgebäudes sollen zur Erweiterung des vorhandenen Spindraumes der Wachabteilungen zur Lagerung der Einsatzkleidung dienen. Außerdem soll ein weiterer Spindraum für die Ausbildungsbeamtinnen und –beamten eingerichtet werden. In einem Teilbereich der ehem. Schlauchwerkstatt im Kellergeschoss soll die Lagerung der Chemiekalienschutzanzüge (CSA) sowie des Übungszubehörs für Atemschutz- und CSA-Übungen realisiert werden, um die derzeitige Lagerfläche und Doppelnutzung in der kleinen Fahrzeughalle aufzulösen.

Weitere Räume im Kellergeschoss werden als Aktenarchiv sowie KatS-Lager  umfunktioniert bzw. werden der Atemschutzübungsanlage zugeschlagen, um die gestiegenen Anforderungen an den Raumbedarf nach DIN 14093: Atemschutzübungsanlagen – Planungsgrundlagen zu erfüllen.

Im Rahmen des Projektes „Erweiterungsbau, Feuer- und Rettungswache“ ist darüber hinaus geplant, die Bestandssituation der Funktionsbereich in der Liegenschaft neu zu strukturieren. Die vorhandenen Pkw-Stellplätze in der Feuer- und Rettungswache sollen erweitert werden, um weitere Stellplatzressourcen für das zusätzliche Personal zu schaffen. Außerdem sollen die Zufahrtswege und Grünflächen neu geordnet und den veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden. Zukünftig werden damit keine Mischnutzungen mehr notwendig. Z. B. wird der große Hof der Feuer- und Rettungswache zukünftig ausschließlich für den Einsatz-, Ausbildungs- und Werkstattdienst genutzt und nicht gelichzeitig auch als Parkplatz bzw. Zuwegung für die Privatfahrzeuge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Als Ersatz für das vorhandene Kleinspielfeld, auf dem das neue Gebäude errichtet wird, ist der Bau eines neuen Kleinspielfeldes zur Durchführung sportlicher Betätigungen für das Einsatzpersonal geplant. Das neue Kleinspielfeld soll hinter dem geplanten Erweiterungsbau auf einer vorhandenen Freifläche in Richtung der Grundstücksgrenze zur „Oberen Grenzstraße“ realisiert werden.

 

Der Erweiterungsbau der Feuer- und Rettungswache gliedert sich in Abbruch-, Erd-, Kanal- und Pflasterarbeiten, Rohbau- und Abdichtungsarbeiten,  Gerüstbauarbeiten, Holzbau- und Dacharbeiten, Estrich- und Fliesenarbeiten, Maler-, Putzer- und Trockenbauarbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Schlosser- u. Metallbauarbeiten, Tischlerarbeiten, Elektroinstallationsarbeiten, Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärinstallationsarbeiten, Blitzschutzarbeiten, Garten- u. Landschaftsbauarbeiten.

 

Prüfung der Auswirkung auf Natur, Umwelt und Klima durch das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz:

 

Zusammenfassung:

Gegen die oben näher bezeichnete Magistratsvorlage bestehen keine Bedenken.

Natur- und Artenschutz:

Gegen die Vorlage bestehen aus fachlicher Sicht keine Bedenken.

Die Maßnahme wurde 2016 mit uns vorabgestimmt. Die natur- und artenschutzrechtlichen Bestimmungen sind im weiteren Verfahren zu beachten. Dazu ist ein artenschutzfachliches Gutachten zu aktuellen und möglichen Lebensstätten von wildlebenden Tierarten im Gehölzbestand (Vögel, Fledermäuse) zu erstellen und ggf. Artenhilfsmaßnahmen einzuplanen und umzusetzen. Die geplante Anbringung von Nisthilfen im Gebäude wird begrüßt.

 

Die Satzung zum Schutz der Grünbestände in der Stadt Offenbach a. M. findet Anwendung. Die neu zu pflanzenden Gehölze sind in einem qualifizierten Freiflächenplan darzustellen und mit dem Umweltamt abzustimmen. Es ist eine ökologische Baubegleitung durch einen Baumfachmann durchzuführen. Der unteren Naturschutzbehörde ist dafür vor Baubeginn ein Ansprechpartner zu benennen.

Zur Verringerung der Anziehungswirkung für Insekten und der Störwirkung auf Fledermäuse sind für die Außenbeleuchtung ausschließlich LED-Leuchtmittel mit warmweißer Lichtfarbe oder Natriumdampf-Niederdrucklampen mit Richtcharakteristik und unter Verwendung vollständig gekapselter Lampengehäuse zulässig. Die Lichtimmissionen sind grundsätzlich auf das erforderliche Mindestmaß zu begrenzen, sowohl bezüglich der Lichtstärke, als auch der Beleuchtungsdauer.

 

Begründung: Die Verarmung der Insektenfauna infolge der Anlockwirkung künstlicher Lichtquellen ist wissenschaftlich hinreichend nachgewiesen (u.a. Feldstudie des Tiroler Landesmuseums im Auftrag der Stadt Innsbruck). Durch die Nähe des Bauvorhabens zu Gehölzen ist mit einem erhöhten Aufkommen nachtaktiver Insektenarten zu rechnen. Die Verwendung einer entsprechend angepassten Außenbeleuchtung wird die Beeinträchtigung der Insektenwelt deutlich vermindern und dient damit auch der Erhaltung einer ausreichenden Nahrungsgrundlage für europarechtlich geschützte Vogel- und Fledermausarten.

 

Altlasten, Bodenschutz, Immissionsschutz sowie Gewässerschutz:

Gegen die Vorlage bestehen altlasten- und bodenschutzrechtlich keine Bedenken, da eine bodengutachterliche Begleitung vorgesehen ist, die sicherstellt, dass eine fachgerechte Einstufung u. Separation des Bodenaushubs in Abstimmung mit der zuständigen Abfallbehörde erfolgt (mit Bodenaushub > Z2 ist zu rechnen).

 

Soweit für das Neubaugebiet Entkernungs- u. Abbrucharbeiten von Bestandsgebäuden erforderlich sind, ist wieder auf gefahrstoffhaltige Bauteile zu achten. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik u. die einschlägigen DIN-Vorschriften u. TRGS (z.B. TRGS 519 für Asbest, TRGS 521 für KMF/Künstliche Mineralfasern) sind dabei zu beachten. Alle Abfälle sind fachgerecht einzustufen und gemäß den Regeln des Kreislaufwirtschafts- u. Abfallgesetzes zu entsorgen.

 

Immissionsschutzrechtliche Bedenken bestehen ebenfalls nicht, wenn die Außenbeleuchtung den Vorgaben des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) laut „Hinweis zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen“ vom 08.10.2012 entspricht. Schädliche Umweltwirkungen durch Lichtemission sind auszuschließen, wenn die Immissionsrichtwerte für Raumaufhellung gemäß Tabelle 1 (S. 5) und Blendung gemäß Tabelle 2 (S. 9) für die vorliegende Gebietsart eingehalten werden.

 

Gegen die Vorlage bestehen aus Sicht der unteren Wasserbehörde keine Bedenken. Die wasserrechtliche Stellungnahme muss durch das Regierungspräsidium Darmstadt erfolgen (siehe Positivliste).

 

Klimaschutz und Energie:

Gegen die Vorlage bestehen keine Bedenken.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und sodann im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen und die geprüfte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.