Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0332Ausgegeben am 05.12.2017

Eing. Dat. 05.12.2017

 

 

 

 

 

Haushaltsbegleitantrag

Revision des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA)

Antrag SPD vom 04.12.2017

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat der Stadt Offenbach wird aufgefordert,

 

mit Hinblick auf die bis spätestens zum 31.12.2020 stattfindende Evaluation des KFA-Gesetzes

 

a. gemeinsam mit den kreisfreien Städten Hessens einen Vorschlag zur Revision des KFA-Gesetzes zu erarbeiten, der die Benachteiligung der Gruppe der kreisfreien

Städte durch die Anrechnung der Frankfurter Steuereinnahmen auf den Bedarf der gesamten Gruppe beendet und

 

b. sich für den Vorschlag stark zu machen, die Defizite der Produktbereiche 5 und 6 von der Landesregierung‎ vorab vollumfänglich finanziell abdecken zu lassen und die restlichen finanziellen Mittel über die Mechanismen des KFA zu verteilen.

 

 

Begründung:

 

Die im Haushalt 2018 eingeplanten Schlüsselzuweisungen an die Stadt Offenbach veranschaulichen, dass die Systematik des KFA die Gruppe der kreisfreien Städte benachteiligt. Denn aufgrund der steigenden Steuereinnahmen der Stadt Frankfurt musste der ursprüngliche Haushaltsansatz 2018 mittels Änderungsliste nach unten korrigiert werden auf nun nur noch 140,5 Millionen Euro. Zum Vergleich: Im Haushalt 2017 waren noch 148,8 Millionen Euro an Schlüsselzuweisungen eingestellt.

 

Zudem werden die hessischen Kommunen nach wie vor vom Land nicht mit

ausreichenden finanziellen Mitteln zur Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben ausgestattet, obwohl der Hessische Staatsgerichtshof in seinem Urteil vom 21. Mai 2013 zur

Neuordnung des KFA vorgab, dass „die Garantie einer angemessenen

Finanzausstattung verlangt (…), dass die Kommunen in der Lage sind, neben Pflichtaufgaben auch ein Mindestmaß an freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben wahrzunehmen.“[1]

 

Einige Kommunen haben sich aufgrund dessen entschieden, vor dem Hessischen Staatsgerichtshof gegen das KFA-Gesetz zu klagen. Die Stadt Offenbach hat

sich - gegen den Wunsch der antragstellenden Fraktion - dieser Klage nicht

angeschlossen.

 

Eine Übernahme der Defizite der Produktbereiche 5 und 6 würde zu einer Einhaltung des Konnexitätsprinzips seitens des Landes führen. Die bisherige Nicht-Einhaltung hat gravierende Konsequenzen für die finanzielle Lage der Stadt Offenbach. So muss die Stadt laut Haushaltssicherungskonzept im Jahr 2018 Pflichtsozialausgaben in Höhe von 254,2 Millionen Euro tätigen. Zieht man hiervon die Erträge ab, die

seitens des Bundes und des Landes an die Stadt fließen, verbleiben bei der Stadt Offenbach Netto-Pflichtsozialausgaben in Höhe von 195,6 Millionen Euro.

 

Verrechnet man die Schlüsselzuweisungen in Höhe von 140,5 Millionen Euro, die die Stadt im Rahmen des KFA in 2018 erhält mit den Netto-Pflichtsozialausgaben, so ergibt sich immer noch eine Differenz von 55,1 Millionen Euro. Diese Differenz stellt das strukturelle Defizit der Stadt Offenbach dar, welches durch die Einhaltung des Konnexitätsprinzips beziehungsweise durch die Übernahme der Defizite der

Produktbereiche 5 und 6 durch die Landesregierung geschlossen werden würde.