Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 07. Dezember 2017

 

 

TOP 9

Gas-Konzessionsvertrag
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-363 (Dez. III, Amt 20) vom 01.11.2017,
2016-21/DS-I(A)0306
Änderungsantrag Ausschussvorsitzender HFB vom 27.11.2017,
2016-21/DS-I(A)0306/1

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0306, 2016-21/DS-I(A)0306/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Die Bekanntmachung nach § 46 (3) Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zum Auslaufen der Konzession für Gas wird mit folgendem Text durchgeführt:

 

Bekanntmachung der Stadt Offenbach am Main gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz über das Auslaufen des Gaskonzessionsvertrags zum 31.12.2019

 

Die Stadt Offenbach am Main mit rd. 119.000 Einwohnern (Stand 30.6.2009) macht gemäß  § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag mit der Gasversorgung Offenbach GmbH für das Gasversorgungsnetz im Stadtgebiet am 31.12.2019 endet. Die Stadt Offenbach am Main beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit Gas im Stadtgebiet Offenbach am Main i.S.d. § 46 Abs. 2 EnWG zu schließen.

 

Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Gasnetzes im Gebiet der Stadt Offenbach am Main, die für eine Bewertung des Netzes im Rahmen einer Bewerbung um den Abschluss des vorstehenden Konzessionsvertrages erforderlich sind, können bei der Kämmerei, Kasse und Steuern unter E-Mail-Adresse: kaemmerei@offenbach.de abgerufen oder während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Offenbach am Main, Berliner Str. 100, im Kämmerei, Kasse und Steuern bei Herrn Riedl eingesehen werden. Die Stadt Offenbach am Main weist darauf hin, dass die im Rahmen des Konzessionsvergabeverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen vertraulich zu behandeln sind und ausschließlich zum Zwecke einer Bewerbung um den Abschluss des Gaskonzessionsvertrages verwendet werden dürfen.

 

Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die am Abschluss eines Gaskonzessionsvertrages mit der Stadt Offenbach am Main interessiert sind, werden gebeten, ihre Interessenbekundung innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich bei der Stadtverwaltung Offenbach, Kämmerei, Kasse und Steuern, Berliner Str. 100, 63065 Offenbach, z.Hd. Herrn Riedl, E-Mail-Adresse: markus.riedl@offenbach.de, einzureichen.

 

Die Stadt Offenbach am Main behält sich vor, auch nach dem genannten Termin eingehende Interessenbekundungen zu berücksichtigen; eine verbindliche Berücksichtigung wird jedoch nicht zugesichert.

Bei Eingang mehrerer Interessenbekundungen wird die Stadt Offenbach am Main die Interessenten mittels Verfahrensbrief über den Ablauf des transparenten und diskriminierungsfreien Vergabeverfahrens informieren.

 

Offenbach am Main, den

 

Stadt Offenbach am Main

Oberbürgermeister

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0306/1

 

Der erste Satz des Antragstenors („Die Bekanntmachung nach …“) wird wie folgt geändert:

 

Die Bekanntmachung nach § 46 (3) Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zum Auslaufen der Konzession für Gas wird mit folgendem Text durchgeführt:

 

(...)

 

 

2016-21/DS-I(A)0306 (neu)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Die Bekanntmachung nach § 46 (3) Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zum Auslaufen der Konzession für Gas wird mit folgendem Text durchgeführt:

 

Bekanntmachung der Stadt Offenbach am Main gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz über das Auslaufen des Gaskonzessionsvertrags zum 31.12.2019

 

Die Stadt Offenbach am Main mit rd. 119.000 Einwohnern (Stand 30.6.2009) macht gemäß  § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag mit der Gasversorgung Offenbach GmbH für das Gasversorgungsnetz im Stadtgebiet am 31.12.2019 endet. Die Stadt Offenbach am Main beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit Gas im Stadtgebiet Offenbach am Main i.S.d. § 46 Abs. 2 EnWG zu schließen.

 

Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Gasnetzes im Gebiet der Stadt Offenbach am Main, die für eine Bewertung des Netzes im Rahmen einer Bewerbung um den Abschluss des vorstehenden Konzessionsvertrages erforderlich sind, können bei der Kämmerei, Kasse und Steuern unter E-Mail-Adresse: kaemmerei@offenbach.de abgerufen oder während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Offenbach am Main, Berliner Str. 100, im Kämmerei, Kasse und Steuern bei Herrn Riedl eingesehen werden. Die Stadt Offenbach am Main weist darauf hin, dass die im Rahmen des Konzessionsvergabeverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen vertraulich zu behandeln sind und ausschließlich zum Zwecke einer Bewerbung um den Abschluss des Gaskonzessionsvertrages verwendet werden dürfen.

 

Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die am Abschluss eines Gaskonzessionsvertrages mit der Stadt Offenbach am Main interessiert sind, werden gebeten, ihre Interessenbekundung innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich bei der Stadtverwaltung Offenbach, Kämmerei, Kasse und Steuern, Berliner Str. 100, 63065 Offenbach, z.Hd. Herrn Riedl, E-Mail-Adresse: markus.riedl@offenbach.de, einzureichen.

 

Die Stadt Offenbach am Main behält sich vor, auch nach dem genannten Termin eingehende Interessenbekundungen zu berücksichtigen; eine verbindliche Berücksichtigung wird jedoch nicht zugesichert.

Bei Eingang mehrerer Interessenbekundungen wird die Stadt Offenbach am Main die Interessenten mittels Verfahrensbrief über den Ablauf des transparenten und diskriminierungsfreien Vergabeverfahrens informieren.

 

Offenbach am Main, den

 

Stadt Offenbach am Main

Oberbürgermeister

 

 

2016-21/DS-I(A)0306 (alt)

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Die Bekanntmachung nach § 46 (3) Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zum Auslaufen der Konzession für Gas wird mit folgendem Text zur Kenntnis genommen:

 

Bekanntmachung der Stadt Offenbach am Main gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz über das Auslaufen des Gaskonzessionsvertrags zum 31.12.2019

 

Die Stadt Offenbach am Main mit rd. 119.000 Einwohnern (Stand 30.6.2009) macht gemäß  § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag mit der Gasversorgung Offenbach GmbH für das Gasversorgungsnetz im Stadtgebiet am 31.12.2019 endet. Die Stadt Offenbach am Main beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit Gas im Stadtgebiet Offenbach am Main i.S.d. § 46 Abs. 2 EnWG zu schließen.

 

Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Gasnetzes im Gebiet der Stadt Offenbach am Main, die für eine Bewertung des Netzes im Rahmen einer Bewerbung um den Abschluss des vorstehenden Konzessionsvertrages erforderlich sind, können bei der Kämmerei, Kasse und Steuern unter E-Mail-Adresse: kaemmerei@offenbach.de abgerufen oder während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Offenbach am Main, Berliner Str. 100, im Kämmerei, Kasse und Steuern bei Herrn Riedl eingesehen werden. Die Stadt Offenbach am Main weist darauf hin, dass die im Rahmen des Konzessionsvergabeverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen vertraulich zu behandeln sind und ausschließlich zum Zwecke einer Bewerbung um den Abschluss des Gaskonzessionsvertrages verwendet werden dürfen.

 

Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die am Abschluss eines Gaskonzessionsvertrages mit der Stadt Offenbach am Main interessiert sind, werden gebeten, ihre Interessenbekundung innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich bei der Stadtverwaltung Offenbach, Kämmerei, Kasse und Steuern, Berliner Str. 100, 63065 Offenbach, z.Hd. Herrn Riedl, E-Mail-Adresse: markus.riedl@offenbach.de, einzureichen.

 

Die Stadt Offenbach am Main behält sich vor, auch nach dem genannten Termin eingehende Interessenbekundungen zu berücksichtigen; eine verbindliche Berücksichtigung wird jedoch nicht zugesichert.

Bei Eingang mehrerer Interessenbekundungen wird die Stadt Offenbach am Main die Interessenten mittels Verfahrensbrief über den Ablauf des transparenten und diskriminierungsfreien Vergabeverfahrens informieren.

 

Offenbach am Main, den

 

Stadt Offenbach am Main

Oberbürgermeister

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung