Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 02.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 07. Dezember 2017

 

 

 

 

 

TOP 11

Bewilligung einer überplanmäßigen Aufwendung gem. § 100 HGO beim Produktkonto 01011400.6820000010 – „Postgebühren allgemein“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-368 (Dez. I, Amt 10) vom 15.11.2017,
2016-21/DS-I(A)0309

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1. Beim Produktkonto 01011400.6820000010 – „Postgebühren allgemein“ wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 80.000 € gem. § 100 HGO für 2017 bewilligt.

 

2. Die Deckung erfolgt in 2017 über das Produktkonto 01011300.6179000110 – „Organisationsuntersuchung“.

 

3. Die Umsetzung erfolgt im Jahresabschluss 2017.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.