Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 02.05.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 07. Dezember 2017
TOP 11
Bewilligung einer überplanmäßigen Aufwendung gem. § 100 HGO beim Produktkonto 01011400.6820000010 – „Postgebühren allgemein“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-368 (Dez. I, Amt 10) vom 15.11.2017,
2016-21/DS-I(A)0309
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Beim Produktkonto 01011400.6820000010 – „Postgebühren allgemein“ wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 80.000 € gem. § 100 HGO für 2017 bewilligt.
2. Die Deckung erfolgt in 2017 über das Produktkonto 01011300.6179000110 – „Organisationsuntersuchung“.
3. Die Umsetzung erfolgt im Jahresabschluss 2017.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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