Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 07. Dezember 2017

 

 

TOP 12

Betriebskostenzuschuss Waldschwimmbad Rosenhöhe
hier: Überplanmäßige Ausgaben gemäß § 100 HGO

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-382 (Dez. I und VI, Amt 60 und 49,2) vom 15.11.2017, 2016-21/DS-I(A)0311
Ergänzungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 06.12.2017,

2016-21/DS-I(A)0311/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0311, 2016-21/DS-I(A)0311/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.     Im Produktkonto 08020100.7680000052 – Verlustausgleich Betrieb Waldschwimmbad Rosenhöhe -  werden Mehrausgaben in Höhe von insgesamt 146.255,96 € bewilligt.

 

2.     Die Mehrausgaben in Höhe von 146.255,96 € zum ursprünglichen Haushaltsansatz 2017 in Höhe von 50.000,00 € werden gedeckt durch Minderausgaben in entsprechender Höhe bei Produktkonto

01010800.6050000060  – „Heizung“ -.

 

3.   Der Magistrat wird beauftragt, eine Betriebskostenregelung zu erarbeiten, die

 

a.)  eine bessere Planbarkeit der Betriebskostenzuschüsse ermöglicht;

 

b.)  durch Abrechnungsintervalle die Vorleistungen des Vereins reduziert;

 

c.)  notwendige Nachträge im Haushalt der Stadt zeitnah ermöglicht.

 

4.   Für die Betriebskostenregelung soll die mittelfristige Finanzplanung für den

      Betrieb und die mittelfristige Investitionsplanung des Vereins zugrunde gelegt

      werden.

 

Die entsprechende Umsetzung erfolgt im Jahresabschluss 2017.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0311/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Die Vorlage 2016-21/DS-I(A)0311 wird wie nachstehend ergänzt:

 

„3. Der Magistrat wird beauftragt, eine Betriebskostenregelung zu erarbeiten, die

 

a.)   eine bessere Planbarkeit der Betriebskostenzuschüsse ermöglicht;

 

b.)   durch Abrechnungsintervalle die Vorleistungen des Vereins reduziert;

 

c.)   notwendige Nachträge im Haushalt der Stadt zeitnah ermöglicht.

 

4. Für die Betriebskostenregelung soll die mittelfristige Finanzplanung für den Betrieb und die mittelfristige Investitionsplanung des Vereins zugrunde gelegt werden.“

 

 

2016-21/DS-I(A)0311 (neu)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit einstimmig wie folgt:

 

1.   Im Produktkonto 08020100.7680000052 – Verlustausgleich Betrieb Waldschwimmbad Rosenhöhe -  werden Mehrausgaben in Höhe von insgesamt 146.255,96 € bewilligt.

 

2.      Die Mehrausgaben in Höhe von 146.255,96 € zum ursprünglichen Haushaltsansatz 2017 in Höhe von 50.000,00 € werden gedeckt durch Minderausgaben in entsprechender Höhe bei Produktkonto

01010800.6050000060  – „Heizung“ -.

 

3.   Der Magistrat wird beauftragt, eine Betriebskostenregelung zu erarbeiten, die

 

d.)   eine bessere Planbarkeit der Betriebskostenzuschüsse ermöglicht;

 

e.)   durch Abrechnungsintervalle die Vorleistungen des Vereins reduziert;

 

f.)    notwendige Nachträge im Haushalt der Stadt zeitnah ermöglicht.

 

4.   Für die Betriebskostenregelung soll die mittelfristige Finanzplanung für den

      Betrieb und die mittelfristige Investitionsplanung des Vereins zugrunde gelegt

      werden.

 

Die entsprechende Umsetzung erfolgt im Jahresabschluss 2017

 

2016-21/DS-I(A)0311 (alt)

 

1.      Im Produktkonto 08020100.7680000052 – Verlustausgleich Betrieb Waldschwimmbad Rosenhöhe -  werden Mehrausgaben in Höhe von insgesamt 146.255,96 € bewilligt.

2.      Die Mehrausgaben in Höhe von 146.255,96 € zum ursprünglichen Haushaltsansatz 2017 in Höhe von 50.000,00 € werden gedeckt durch Minderausgaben in entsprechender Höhe bei Produktkonto

01010800.6050000060  – „Heizung“ -.

Die entsprechende Umsetzung erfolgt im Jahresabschluss 2017.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung