Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 07. Dezember 2017

 

 

 

 

 

TOP 13

Verlängerung des Erbbaurechts an dem Grundstück Wilhelm-Busch-Straße 16
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-384 (Dez. I, Amt 80) vom 15.11.2017,
2016-21/DS-I(A)0312

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

 

1.         Das zum 30.04.2050 ablaufende Erbbaurecht an dem Grundstück Gemarkung Rumpenheim Flur 14 Nr. 186, Wilhelm-Busch-Straße 16, mit 639 m² wird um 27 Jahre, bis zum 30.04.2077, verlängert.

 

2.         Der Erbbauzins wird neu festgesetzt auf 4.754,16 EUR/Jahr (7,44 EUR/m²) und beim Produktkonto 10010200.5300000180 (Erbbauzinsen) vereinnahmt.

 

3.         Der Erbbauzins wird alle 5 Jahre an die Veränderung des Verbraucherpreisindex  angepasst.

 

4.         Sämtliche Kosten der Vertragsverlängerung sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erbbauberechtigten getragen.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung