Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 07. Dezember 2017

 

TOP 22

Stadthalle Offenbach Veranstaltungs-GmbH (SOV)
hier: Betrauungsakt gemäß EU-Freistellungsbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-407 (Dez. III, Amt 20) vom 22.11.2017,
2016-21/DS-I(A)0322

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.

Die Stadt Offenbach am Main betraut die SOV durch den als Anlage beigefügten Akt mit den dort beschriebenen förderfähigen „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ (Gemeinwohlaufgaben nach § 2 Abs. 1 des Betrauungsaktes). In Abgrenzung hierzu werden auch die ohne vorherige Anmeldung (Notifizierung) bei der EU-Kommission grundsätzlich nicht förderfähigen sonstigen Dienstleistungen ausdrücklich benannt (§ 2 Abs. 2 des Betrauungsaktes).

 

2.

Die Beachtung der im so genannten „Almunia-Paket“ der Europäischen Kommission aufgeführten Kriterien für kommunale „Ausgleichsleistungen“, d.h. für alle vom Staat oder aus staatlichen (kommunalen) Mitteln jedweder Art gewährten Vorteile, an Unternehmen mit Gemeinwohlaufgaben wird beschlossen. Weiter wird beschlossen, dass öffentliche (kommunale) Mittel nach EU-Wettbewerbsrecht nur in dem Umfang an die SOV fließen dürfen, wie die Gemeinwohlaufgabe infolge des öffentlichen Betrauungsaktes reicht.

 

3.

Die Betrauung erfolgt zunächst für eine Dauer von zehn Jahren, danach ist ein erneuter Beschluss zur Betrauung durch die Stadtverordnetenversammlung möglich. Die Betrauung ist der SOV bekannt zu machen. Die Betrauung kann durch erneuten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung jederzeit geändert oder widerrufen werden.

 

4.

Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Anpassungen vorzunehmen, wenn diese den wesentlichen Inhalt dieses Beschlusses nicht verändern.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung