Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 02.05.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 07. Dezember 2017
TOP 26
Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB für den Bereich der Hafeninselspitze
hier: Zustimmung zum Städtebaulichen Vertrag als zweiter Nachtrag zum Zweiten Realisierungsvertrag
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-413 (Dez. I, Amt 60) vom 22.11.2017,
2016-21/DS-I(A)0327
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:
Dem zweiten Nachtrag zum Zweiten Realisierungsvertrag nach §§ 11 BauGB zwischen der Stadt Offenbach am Main, der Gustav-Zech-Stiftung (GZS) Inselspitze 1 GmbH, der Gustav-Zech-Stiftung (GZS) Inselspitze 2 GmbH als Bauherr und der Mainviertel Offenbach GmbH & Co. KG als Erschließungsträger wird zugestimmt.
Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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