Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 07. Dezember 2017

 

 

 

 

 

TOP 28

Verbindliche Lärmobergrenzen einführen – Nachtflugverbot einhalten
Antrag SPD und DIE LINKE. vom 22.11.2017, 2016-21/DS-I(A)0329
Änderungsantrag SPD, CDU, B´90/Die Grünen, FDP, DIE LINKE. und FW vom 06.12.2017, 2016-21/DS-I(A)0329/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0329/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit breiter Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1. Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Hessischen Landesregierung  darauf hinzuwirken, die Einhaltung der am 6.11.2017 mit sofortiger Wirkung in Kraft getretenen Lärmobergrenze konsequent zu überwachen und auch alle verkehrsplanerischen und technischen Möglichkeiten auszuschöpfen, damit die Lärmobergrenze so weit wie möglich unterschritten wird. Das schließt die Überwachung der bereits geltenden Nachtflugbeschränkungen ein.

 

2. Der Magistrat fordert die Hessische Landesregierung darüber hinaus auf, sich auf Bundesebene für eine Änderung der bundesgesetzlichen Anforderungen und sonstigen rechtlichen Rahmenbedingungen einzusetzen, um die Durchsetzung von Lärmobergrenzen maximal zu erleichtern.

 

3. Unabhängig davon bekräftigt die Stadtverordnetenversammlung ihre Forderung nach einem Nachtflugverbot in der gesetzlichen Nacht (22:00 – 06:00 Uhr).

 

4. Die von der Fluglärmkommission formulierten „Anforderungen an eine Lärmobergrenze“ vom 10.12.2014, die u.a. rechtliche Verbindlichkeit vorsieht, unterstützen wir weiterhin.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0329/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1. Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Hessischen Landesregierung  darauf hinzuwirken, die Einhaltung der am 6.11.2017 mit sofortiger Wirkung in Kraft getretenen Lärmobergrenze konsequent zu überwachen und auch alle verkehrsplanerischen und technischen Möglichkeiten auszuschöpfen, damit die Lärmobergrenze so weit wie möglich unterschritten wird. Das schließt die Überwachung der bereits geltenden Nachtflugbeschränkungen ein.

 

2. Der Magistrat fordert die Hessische Landesregierung darüber hinaus auf, sich auf Bundesebene für eine Änderung der bundesgesetzlichen Anforderungen und sonstigen rechtlichen Rahmenbedingungen einzusetzen, um die Durchsetzung von Lärmobergrenzen maximal zu erleichtern.

 

3. Unabhängig davon bekräftigt die Stadtverordnetenversammlung ihre Forderung nach einem Nachtflugverbot in der gesetzlichen Nacht (22:00 – 06:00 Uhr).

 

4. Die von der Fluglärmkommission formulierten „Anforderungen an eine Lärmobergrenze“ vom 10.12.2014, die u.a. rechtliche Verbindlichkeit vorsieht, unterstützen wir weiterhin.

 

 

2016-21/DS-I(A)0329

 

Durch Annahme der 2016-21/DS-I(A)0329/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2016-21/DS-I(A)0329.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, sich gegenüber der Hessischen Landesregierung dafür einzusetzen, dass

 

1. am Frankfurter Flughafen eine verbindliche und rechtlich umsetzbare

Lärmobergrenze (06.00 Uhr bis 22.00 Uhr) eingeführt wird.

 

2. auch für die Nacht und die Nachtrandzeiten (22.00 – 06.00 Uhr) eine verbindliche und rechtlich umsetzbare Lärmobergrenze eingeführt wird.

 

3. das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen eingehalten wird und die Hessische Landesregierung die Flugpläne der Fluggesellschaften zukünftig verstärkt auf ihre Stichhaltigkeit hinsichtlich der Einhaltung des Nachtflugverbotes prüft.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung