Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0330/1Ausgegeben am 21.12.2017

Eing. Dat. 20.12.2017

 

 

 

Umsetzung der wohnungspolitischen Leitlinien – Förderung alternativer Wohnformen

Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 20.12.2017

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt gemeinschaftliche Wohnprojekte ausdrücklich. Um zeitnah mehr Wohnprojekte in der Stadt zu etablieren, wird der Magistrat beauftragt

 

1.)  Mit Hilfe der GBO und anderer möglicher Bauträger schnellstmöglich ein oder mehrere geeignete Grundstücke zu identifizieren und für gemeinschaftliche Wohnprojekte anzubieten. Alternativ ist auch die Umnutzung geeigneter Gebäude denkbar.

 

2.)  Sobald eine geeignete Liegenschaft gefunden ist, ist dies unter den  alternativen Wohninitiativen oder Gruppen mit alternativen Raumnutzungskonzepten bekannt zu geben, damit sich bestehende oder neue Initiativen mit einem Konzept bewerben können. Wichtigste Voraussetzung für die Vergabe ist die nachhaltige Wirkung des Konzepts auch in die umgebende Nachbarschaft hinein.

 

3.)  Sobald eine geeignete Liegenschaft gefunden ist, sind ferner mögliche finanzielle Auswirkungen für die Stadt darzustellen. Dabei ist auch zu prüfen, wie aus den Mitteln des Kommunalen Investitionsprogramms III das Vorhaben sowie Initiativen unterstützt werden können.

 

 

Begründung:

 

Der Beschluss der wohnungspolitischen Leitlinien liegt vor und ist weiterhin gültig. Seit der Beschlussfassung wurden die Leitlinien bereits mehrfach in ihrer Gültigkeit bestätigt, beispielsweise im ersten Altenplan und in der diesjährigen Fortschreibung des Altenplans. Die Konferenz zur Maßnahmenpriorisierung der Fortschreibung des kommunalen Altenplanes am 22. November 2017, die unter Beteiligung der Stadtverordneten stattgefunden hat, hat die Forderung nach Mehrgenerationen-Wohnprojekten mit der höchsten Dringlichkeit priorisiert.

Dennoch ist eine weitere Umsetzung bislang nicht erfolgt. Die Antragstellenden haben sich daher dazu entschieden, eine zentrale Maßnahme aufzugreifen, die mit Blick auf die verfügbaren Ressourcen zudem realistisch umsetzbar ist.