Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0342Ausgegeben am 03.01.2017

Eing. Dat. 21.12.2017

 

 

 

 

 

Erneuerung der Atemschutzübungsanlage,

Feuer- und Rettungswache,

Rhönstraße 10, 63071 Offenbach am Main

hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-458 (Dez. VI, Amt 37) vom 20.12.2017

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.  Der Erneuerung der Atemschutzübungsanlage in der Feuer- und Rettungswache, Rhönstraße 10, 63071 Offenbach am Main, auf der Grundlage der vom Architekturbüro Werksaal-Rot, Frankfurt am Main, erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung in Höhe von 320.000,00 € wird zugestimmt.

 

2. Die Ausschreibung der projektspezifischen Bauleistungen erfolgt als

     Beschränkte Ausschreibung gemäß den Vorgaben der VOB sowie den

     Richtlinien der Stadt Offenbach am Main über die Ausschreibung und Vergabe

     von Bauleistungen.

 

3. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 250.000 € für die Erneuerung der

Atemschutzübungsanlage in der Feuer- und Rettungswache werden bewilligt und auf dem Produktkonto 02030100.0951000037, Investitionsnummer 0203010900371701 „BF Erneuerung Atemschutzübungsanlage FRW“ im Finanzhaushalt  2017 zur Verfügung gestellt.

 

     Zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 70.000,00 € werden im Rahmen der Fortschreibung des Investitionsprogrammes für das Haushaltsjahr 2018 auf dem Produktkonto 02030100.0951000037, Investitionsnummer 0203010900371701 „BF Erneuerung Atemschutzübungsanlage FRW“ beantragt.

 

     Die Maßnahme wird mit Fördermitteln in Höhe von 77.000,-- € im Rahmen der Brandschutzförderrichtlinie vom Land Hessen gefördert. Die Mittel hierzu sind im Finanzhaushalt 2018 auf dem Produktkonto 02030100.3601000037, Investitionsnummer 0203010900371701 entsprechend eingeplant.

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Jeder Feuerwehrangehörige der Berufsfeuerwehr sowie eine Vielzahl der Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr sind ausgebildete Atemschutzgeräteträger und können im Einsatzfall bei Brandereignissen und Gefahrgutunfällen unter Atemschutz eingesetzt werden, um Menschenleben zu retten und Schadensausweitungen zu minimieren.

 

Hierzu sind jedoch regelmäßige Fortbildungen und arbeitsmedizinische Untersuchungen notwendig, um die Einsatzbereitschaft aufrechtzuerhalten. Basis dieser Vorgaben ist die Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 „Atemschutz“. Darin ist u.a. geregelt, dass jeder Atemschutzgeräteträger jährlich mindestens eine Belastungsübung in einer Atemschutzübungsanlage absolvieren muss.

 

Die Feuerwehr Offenbach verfügt hierzu über eine Atemschutzübungsanlage, die im Kellergeschoss der Feuer- und Rettungswache untergebracht ist und einen technischen Stand von 1978 aufweist. Bedingt durch das fortgeschrittene Alter sowie verschiedener Abnutzungserscheinungen ist die  Atemschutzübungsanlage mittlerweile sehr störanfällig. Dies gilt insbesondere für die nicht mehr zeitgemäße Steuerungstechnik im Leitstand der Atemschutzübungsanlage.

 

Die Atemschutzübungsanlage wird ca. 3 Mal pro Woche durch die Berufsfeuerwehr sowie 1 Mal pro Monat durch die Freiwillige Feuerwehr genutzt. Ebenso wird die Atemschutzübungsanlage durch Angehörige der Betriebsfeuerwehr VdE sowie der Werkfeuerwehr MAN-Roland genutzt. Darüber hinaus finden 1 bis 2 Atemschutzgeräteträgerlehrgänge für Feuerwehrangehörige der Stadt sowie des Landkreises Offenbach pro Jahr statt.

 

Die Betreuung der Atemschutzübungsanlage wird durch Bedienstete des Sachgebietes „Atemschutz und Messtechnik“ der Berufsfeuerwehr sichergestellt.

 

Im Rahmen des Projektes ist es nun geplant, den Funktionsbereich „Atemschutzübungsanlage“ im Kellergeschoss der Feuer- und Rettungswache zu erneuern und an den neuesten Stand der Technik anzupassen. Basis der Planungen sind die Vorgaben der DIN 14093:  Atemschutz-Übungsanlagen – Planungsgrundlagen.

 

Demnach gliedert sich eine Atemschutzübungsanlage in folgende Räume:
Garderobe, Umkleideraum, Vorbereitungsraum, Konditionsraum, Übungsraum, Schleusen, Zielraum, Leitstand, Schulungsraum, Aufenthaltsraum, Erste-Hilfe-Raum, Sanitärräume.

 

Anhand einer Bestandsaufnahme im vorhandenen Funktionsbereich „Atemschutzstrecke“ wurde ein Soll-Ist-Abgleich unter Berücksichtigung der Vorgaben der DIN 14093 durchgeführt. Darauf aufbauend wurde der Funktionsbereich komplett neu strukturiert und an den erforderlichen Raum- und Flächenbedarf  sowie die organisatorischen Vorgaben der DIN 14093 angepasst. Dabei wurden alle baulichen und technischen Anforderungen der DIN 14093 an die Räume  berücksichtigt.

 

Hierzu ist es notwendig, den Funktionsbereich „Atemschutzstrecke“ zu entkernen und vollkommen neu aufzubauen. Im Zuge der dafür erforderlichen Neuaufteilung der Raumzuschnitte sollen Wand-, Decken-, Bodenflächen und Türen, sowie die technische Gebäudeausrüstung für den betroffenen Gebäudebereich erneuert werden.

 

Als Schlungsraum nach Vorgabe der DIN 14093 werden der vorhandene Multifunktionsraum bzw. der kleine Unterrichtsraum der Feuer- und Rettungswache genutzt.

 

Ausgenommen von der vorliegenden Planung ist der Umkleide- und Sanitärbereich der Atemschutzübungsanlage, welcher im Jahr 2011 bereits grundlegend  saniert und an den aktuellen Bedarf bzw. die technischen Anforderungen angepasst wurde. So wurde z.B. erstmalig eine geschlechterspezifische Trennung im Umkleide- und Sanitärbereich in der Feuer- und Rettungswache realisiert und damit dem Umstand Rechnung getragen, dass mittlerweile mehrere Frauen ihren Dienst in der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr verrichten.

 

Zur Herstellung der neuen Raumaufteilung werden verschiedene Mauerwerks-innenwände mit Türen abgebrochen und neue Türöffnungen in bestehenden Wänden geschaffen bzw. verbreitert werden. Alte Türöffnungen werden zugemauert. Alle neu herzustellenden Wände für die neue Raumaufteilung sind als Trockenbau-wandelemente geplant. Die erforderlichen Innentüren sind als robuste Stahltürelemente, z. T. in Rauchschutzqualität geplant. Auf der gesamten Fläche der Atemschutzübungsanlage einschließlich zugehöriger Nebenräume, aber ohne des Flures, wird der Bodenbelag erneuert, d. h. der hier bestehende PVC-Bodenbelag wird entfernt und durch einen neuen Vinylbelag ersetzt. In vielen Bereichen werden Verputzarbeiten auf Teilflächen erforderlich, da Fehlstellen in den Bestandswänden auszubessern und Wandschlitze zu verschließen sind. Es ist geplant, alle Wand- und Deckenflächen mit einem neuen Dispersionsanstrich zu versehen.

 

Im Rahmen des Projektes wird auch die Beheizung des Funktionsbereiches an die veränderten baulichen und technischen Rahmenbedingungen angepasst. So werden die Heizungsinstallationen im Atemschutzübungsraum vollständig und ersatzlos demontiert. Der Konditionsraum sowie der Leitstand erhalten neue Heizkörper mit Anschlüssen das vorhandene Bestandsrohrnetz im Flur des Kellergeschosses im betreffenden Gebäudeteil. Der Atemschutzübungsraum und die Schleuse erhalten wegen der Temperauranforderung von 7°C keine Heizkörper, da durch die Lage im Untergeschoß und der umliegenden beheizten Räume ein ausreichender Wärmestrom vorhanden ist.

 

In der Planung wurde berücksichtigt, dass die Atemschutzübungsanlage samt allen Nebenräumen zukünftig mit Hilfe einer Lüftungsanlage belüftet werden kann, da eine natürliche Belüftung durch die Lage im Kellergeschoss nicht möglich ist. Hierzu soll die vorhandene Lüftungsanlage aus dem Umkleide- und Sanitärbereich der Atemschutzübungsanlage genutzt werden, die über entsprechende Leistungsreserven verfügt. Die Räume der Atemschutzübungsanlage werden über Lüftungskanäle an das vorhandene zentrale Zu-/Abluftgerät des Umkleide- und Sanitärbereiches angeschlossen und durch eine Grundlüftung mit einem 2fachen Luftwechsel versorgt. Hierzu, wird ein Luftstrom im Konditionsraum, dem Leitstand sowie dem Zielraum eingeblasen, von dort über Überströmkanäle dem Übungsraum zugeführt, dort abgesaugt und über Abluftkanäle dem Lüftungsgerät zur Wärmerückgewinnung zugeleitet.

Da während der Übungsdurchgänge in der Atemschutzübungsanlage eine Verrauchung möglich sein muss, werden die Lüftungsleitungen mit Absperrklappen versehen, die je nach Bedarf über ein Steuerungselement vom Leitstand aus bedient werden können.

 

Die DIN 14093 schreibt vor, dass der Übungsraum der Atemschutzübungsanlage vernebelt werden können und eine Not-Entlüftung mit einem mindestens 30fachen Luftwechsel gewährleistet sein muss. Hierzu wird das vorhandene Leitungsnetz der Zu- und Ablauft weitergenutzt und lediglich ein neuer Abluftventilator in der Lüftungszentrale der Atemschutzübungsanlage installiert. Die Steuerung der Notentrauchungsanlage wird mit einem Steuerungselement aus dem Leitstand bedient.

 

Außerdem soll auch die gesamte Elektroinstallation in der Atemschutzübungsanlage im Rahmen des Projektes erneuert werden. Hierzu wird die vorhandene Altinstallation im Leitstand inkl. einer alten Unterverteilung demontiert und eine neue Hauptzuleitung für die Atemschutzübungsanlage von einer bereits erneuerten Unterverteilung im Flur des Kellergeschosses in den Leitstand verlegt. Dieser Unterverteiler ist über die Hauptverteilung an die Netzersatzanlage angeschlossen, weshalb keine zusätzlichen Netzersatz- oder USV-Anlagen vorzusehen sind.

 

Die Beleuchtung der verschiedenen Räume der Atemschutzübungsanlage wird unter Berücksichtigung der normativen Vorgaben an die Beleuchtungsstärke ebenfalls in stromsparender LED-Technik erneuert. Die Steuerung der Beleuchtung erfolgt über den Leitstand bzw. über Präsenzmelder. In den Funktionsbereich werden neue  Telefonleitungen und Leitung für die elektroakustische Anlage (ELA-Anlage) verlegt, um die Anbindung an das hausinterne Telefon- und ELA-Netz zu gewährleisten. Außerdem ist es geplant, die Netzwerktechnik in dem betreffenden Bereich des Kellergeschoss zu erneuern. Hierzu wird ein neuer Etagenverteiler in der Lüftungszentrale installiert und mittels Lichtwellenleiter an den Übergabepunkt des städtischen Netzwerks im Technikraum 1 angebunden. Von diesem Etagenverteiler aus wird eine neue Datenleitung in den Leitstand der Atemschutzübungsanlage verlegt, um die PC- und Steuerungstechnik zu versorgen.  Die gesamte Elektroinstallation in dem zu erneuernden Funktionsbereich wird in das vorhandene EIB-System (Bustechnik) der Feuer- und Rettungswache integriert, um die Steuerung der verschiedenen Elektroinstallationskomponenten an zukünftige Nutzungsänderungen  anzupassen.

 

Nach Fertigstellung aller bauseitigen Vorarbeiten wird die neue Atemschutzübungsanlage inkl. aller Übungs- und Trainingsgeräte sowie der zugehörigen Steuerungs- und Überwachungstechnik durch einen Hersteller montiert. Zum Leistungsumfang der Atemschutzübungsanlage gehören die Trainingsgeräte im Konditionsraum (Fahrradergometer, Schlaggeräte, Laufbandergometer), die Orientierungs- bzw. Hindernisstrecke im Übungsraum sowie die Übungseinrichtungen im Zielraum (z.B. Industrierohranlage). Außerdem zählen alle Überwachungs- und Steuerungseinrichtungen (Video- und
IR-Kameras, Nebelmaschine) zum Leistungsumfang. Der Leitstand inkl. der technischen  Infrastruktur zählt ebenso zum Leistungsumfang der Atemschutzübungsanlage.

 

Die Erneuerung der Atemschutzübungsanlage in der Feuer- und Rettungswache gliedert sich in Abbruch- u. Rohbauarbeiten, Maler-, Putz- und Trockenbauarbeiten, Estrich- u. Bodenbelagsarbeiten, Metallbauarbeiten, Elektroinstallationsarbeiten, Heizungs- u. Lüftungsinstallationsarbeiten, Elektroinstallationsarbeiten sowie die Ausstattung mit der Atemschutzübungstechnik.

 

Prüfung der Auswirkung auf Natur, Umwelt und Klima durch das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz:

Gegen die oben näher bezeichnete Magistratsvorlage bestehen keine Bedenken.

 

Natur- und Artenschutz:

Gegen die Vorlage bestehen aus naturschutzfachlicher Sicht keine Bedenken.

 

Altlasten, Bodenschutz, Immissionsschutz sowie Gewässerschutz:

Gegen die Vorlage bestehen altlasten- und bodenschutzrechtlich keine Bedenken, da nicht in den Boden eingegriffen wird. Im Rahmen von Entkernungsarbeiten können ggf. gefahrstoffhaltige Bauteile auftreten. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik u. die einschlägigen DIN-Vorschriften u. TRGS (z.B. TRGS 519 für Asbest, TRGS 521 für KMF/künstliche Mineralfasern) sind dabei zu beachten. Alle Abfälle sind fachgerecht einzustufen und gemäß den Regeln des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes zu entsorgen.

 

Gegen die Vorlage bestehen aus Sicht des Gewässerschutzes keine Bedenken.

 

Klimaschutz und Energie:

Gegen die Vorlage bestehen keine Bedenken.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und sodann im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen und die geprüfte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

 

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