Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0344Ausgegeben am 10.01.2018

Eing. Dat. 09.01.2018

 

 

 

 

 

Folgekosten der Infrastruktur - transparente, finanzierbare und nachhaltige Stadtbebauung

Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 09.01.2018

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt:

 

1.    Vor allen künftigen Beschlüssen zu Bebauungsplänen sind die Herstellungs- und Folgekosten der zu schaffenden Infrastruktur zu berechnen und eine Kosten-Nutzen-Analyse in Form einer fiskalischen Gesamtbilanz mit Berücksichtigung der erwarteten Steuereinnahmen vorzulegen. Es ist darzulegen, wie die Finanzierung der Infrastruktur im städtischen Haushalt abgebildet werden kann und inwiefern sich diese Finanzierung für die Stadt und ihre Bewohnerinnen und Bewohner auszahlt. Ziel ist, die Folgekosten komplett neuer Wohnbaugebiete sowie größere Einzelmaßnahmen, die eine Bebauungsplanänderung voraussetzen, im Vorfeld zu analysieren und die Ergebnisse in die Planungs- und Abwägungsprozesse einfließen zu lassen.

 

Neben der technischen und verkehrlichen Infrastruktur sind hier auch soziale Infrastrukturmaßnahmen zu berücksichtigen.

 

2.    Bei jeder Bebauung sind die Möglichkeiten zur Refinanzierung der zu schaffenden Infrastruktur gemäß BauGB §11 auszuschöpfen. Eine entsprechende Vorlage ist dafür seitens des Magistrats zu erstellen und den Stadtverordneten zum Beschluss vorzulegen.

 

3.    Aufgrund der unter 1. erfolgten Berechnung ist außerdem darzulegen, auf welchen Flächen oder in welchen bereits bestehenden Einrichtungen die soziale Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden kann.

 

4.    Vor dem Verkauf städtischer Grundstücke ist zu prüfen, ob diese für  benötigte soziale Infrastruktur, insbesondere Schulen, Kitas und Spielplätze, in Frage kommen.

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Das derzeitige Bevölkerungswachstum der Stadt Offenbach übersteigt die Erwartungen. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Wohnungen in Offenbach gebaut ohne ausreichend einzuberechnen, dass die Stadt für die neuen Bewohnerinnen und Bewohner Kita-Plätze, Schulen, Spielplätze und Nahverkehr bereitstellen muss oder kritische Infrastruktur, beispielsweise die Abwasserkanalisation ausbauen müsste. Weiterhin sollten genügend Frei- bzw. Grünflächen, in der Regel mindestens 6qm/BewohnerIn, vorhanden und finanziert sein. Daraus folgt nun unter anderem, dass die Schulen mit zusätzlichen Klassenraum-Modulen versorgt werden müssen und große Anstrengungen unternommen werden müssen, um den Platzbedarf zu decken..

Zu 1. Die antragstellenden Fraktionen möchten künftig sicherstellen, dass bei neuen Wohnprojekten die Folgekosten vorab berechnet werden, um abwägen zu können, ob Offenbach den Zuzug solide gegenfinanzieren kann. Hier möchten wir mehr Transparenz und Kostenwahrheit erzielen. Ein Wachstum auf Kosten der bereits ansässigen Bevölkerung kann nicht die Lösung sein.

Folgekostenschätzungen sind in vielen Kommunen ein übliches Instrument zur Abwägung vor der Ausweisung von Baugebieten und sollten auch in Offenbach zum Standard-Verfahren gehören, bevor es zu Bebauung und Zuzug kommt.

Zu 2. Zur Beteiligung von Grundstückseigentümern/-entwicklern an den sozialen Folgekosten gibt es in anderen Städten bereits positive Erfahrungen. Insbesondere München gilt mit der „Sozialgerechten Bodennutzung“ (SoBoN) als Vorreiter. Voraussetzung hierfür sind rechtssichere planerische Zielsetzungen und Verfahrensregelungen.

Zu 3. Die Finanzierung der Infrastruktur ist der erste Schritt, zum zweiten muss aber auch der entsprechende Platz vorhanden sein, um die Infrastruktur schaffen zu können, oder es müssen freie Kapazitäten in bestehenden Einrichtungen vorhanden sein.

Zu 4. Da bereits jetzt hohe Bedarfe vorhanden sind, halten wir es für geboten, vor jedem Verkauf intensiv zu überprüfen ob Flächen für kommunale Aufgaben, also zum Beispiel für einen Schulneubau eignen.