Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0345Ausgegeben am 18.01.2018

Eing. Dat. 17.01.2018

 

 

 

 

 

Einführung des Handyparkens

Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 17.01.2018

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.    Für Parkkunden wird die Möglichkeit geschaffen, die Gebührenzahlung bargeldlos über das Mobiltelefon oder ein Smartphone mittels App-Anwendung abzuwickeln.

 

2.    Das System soll folgende Kriterien erfüllen:

 

·         Wahlweise mit oder ohne vorherige Registrierung (Angabe der persönlichen Daten wie Adresse, Autonummer, Bankverbindung) möglich (Alternativ Bezahlen durch Anruf oder per App).

 

·         Die bestehende Parkgebührenordnung (einschließlich Kurzzeitparken) wird mit dem System digital identisch abgebildet, Einbußen bei den Parkgebühren entstehen der Stadt nicht.

 

·         Keine Betriebskosten bei der Stadt

 

3.   Der Magistrat wird beauftragt, in Gesprächen mit den privaten        Parkhausbetreibern darauf hinzuwirken, dass auch in Parkhäusern das Handyparken angeboten wird.

 

Der Stadt dürfen keine Einführungskosten entstehen.

 

 

Begründung:

 

Das Handyparken als optionale unbare Bezahlmöglichkeit neben den Parkscheinautomaten vereinfacht das Bezahlen für die Parkkunden in unserer Stadt und trägt damit der Serviceorientierung unseres kommunalen Verwaltungshandelns Rechnung.

 

Das Handyparken dient darüber hinaus der Verbesserung der Parkraumbewirtschaftung im Einklang mit unseren stadtentwicklungspolitischen Zielsetzungen.

 

Das Handyparken ist ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zur „smarten“ Stadt im wichtigen kommunalen Handlungsfeld Mobilität. (Verknüpfung des Individualverkehrs mit dem ÖPNV, Elektromobilität etc.)

 

Weitere Vorteile können sich bei einem gut genutzten Handyparksystem für die Stadtverwaltung einstellen:

 

·         Einspareffekte durch weniger Aufwand beim Bargeldmanagement

·         weniger Verluste durch Diebstahl/Vandalismus

·         ggf. Reduzierung der Zahl der Parkscheinautomaten (z.B. bei Neuanschaffung)