Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)00355Ausgegeben am 25.01.2018

Eing. Dat. 25.01.2018

 

 

 

 

 

Nahmobilitätsplan Innenstadt

hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-026 (Dez. I, Amt 60) vom 24.01.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Dem Nahmobilitätsplan Innenstadt der Stadt Offenbach am Main wird zugestimmt.

 

2.     Die sich aus den Handlungsfeldern des Nahmobilitätsplans Innenstadt nach Prüfung ergebenden Maßnahmen werden nach Maßgabe der zur Verfügung gestellten Mittel umgesetzt. Entsprechend werden zu den Einzelmaßnahmen mit finanziellen Auswirkungen gesonderte Projektvorlagen vorgelegt.

 

 

Begründung:

 

Den übergeordneten Zielen der Nahmobilitätsförderung hat der Magistrat mit dem Beitritt zur Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH) mit Beschluss vom 12.10.2016 (2016-314) zugestimmt. Zudem wurde durch die Stadtverordnetenversammlung die Auswahl Offenbachs als Modellstadt für die Durchführung des Nahmobilitäts-Checks am 29.09.2016 (2016-21/DS-I(A)0070/1, 2016-21/DS-I(A)0070) begrüßt.

 

Der Nahmobilitätsplan Innenstadt trifft Aussagen über bauliche, betriebliche, verkehrsrechtliche sowie verkehrslenkende Maßnahmen und wird durch flankierende Maßnahmen aus den Bereichen Organisation und Kooperation ergänzt. Diese berücksichtigen insbesondere den Aspekt der Verkehrssicherheit für den Fuß- und Radverkehr wie auch die Barrierefreiheit zur Verbesserung der Bedingungen mobilitätseingeschränkter Personen in der Innenstadt. Zudem wird die Übertragbarkeit der Maßnahmen auf die übrigen Stadtteile sichergestellt.

 

Die Erarbeitung des Nahmobilitätsplans Innenstadt erfolgte als diskursiver Prozess, in dem die Anforderungen und Ergebnisse im Rahmen eines Beteiligungsprozesses mit Akteuren der Stadtverwaltung, Vertretern der Parteien und Interessenvertretern mittels einer Befragung sowie in zwei Workshops rückgekoppelt wurden.

Zu Beginn des Prozesses diente die Befragung der Beteiligten zur Sensibilisierung für das Thema Nahmobilität. In den anschließenden Workshops wurden die Ergebnisse der begleitenden fachlichen Bestandsanalyse vorgestellt und diskutiert.

Als Ergebnis wurden folgende Handlungsfelder definiert:

·         Vernetzung von Quellen und Zielen mit durchgängigen Fuß- und Radverkehrsverbindungen in hoher Qualität,

·         Sichern der Erreichbarkeit der Innenstadt für den Fuß- und Radverkehr,

·         Aufenthaltsqualitäten verbessern, Attraktivierung der Fußgängerzone,

·         Ordnen des ruhenden Verkehrs im Sinne einer Rückgewinnung des öffentlichen Raums,

·         Nahmobilitätsfreundliche Regelung der Kfz-Zufahrt der Fußgängerzone, sowohl für den Lieferverkehr als auch private Pkw,

·         Kommunikation und Information von Akteuren, sowohl innerhalb der Verwaltung als auch in/ mit der Bürgerschaft sowie

·         Organisation und rechtliche Rahmenbedingungen.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegt der Nahmobilitätsplan Innenstadt einschließlich der Bestandsanalyse, Handlungsempfehlungen wie auch den Empfehlungen zur Umsetzung zur Einsichtnahme aus.