Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)00356Ausgegeben am 25.01.2018

Eing. Dat. 25.01.2018

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 644 mit der Bezeichnung „REWE-Markt, Buchhügelallee/ Erlenbruchstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB

hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-028 (Dez. I, Amt 60) vom 24.01.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Für das Gebiet des Geltungsbereiches ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst die Flurstücke Gemarkung Offenbach Flur 20 Nr. 191/1 sowie einen Teil der Straßengrundstücke der Erlenbruchstraße (Nr. 382/2) und der Buchhügelallee (Flur 22 Nr. 625/4) und wird wie folgt umgrenzt:

 

·         Im Norden: durch die Mitte der Buchhügelallee,

·         Im Osten: durch die östliche Grundstücksgrenze des Flurstücks 191/1,

·         Im Süden: durch die südliche Grundstücksgrenze des Flurstücks 191/1,

·         Im Westen: durch eine Linie in der Erlenbruchstraße, so dass ca. das östliche Drittel der Straßenbreite im Geltungsbereich liegt.

 

Die Umgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellt. Westlich an den Geltungsbereich schließt sich der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 587 „Schlachthofgelände“ an.

 

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 644 soll das Planungsrecht für den Abriss und vergrößerten Neubau eines bestehenden Lebensmittelmarktes geschaffen werden. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind:

 

·         Steuerung der Einzelhandelsnutzung,

·         Planungsrechtliche Bewältigung der Nachbarschaft von Einzelhandel und Wohnbebauung,

·         Steuerung von Werbeanlagen.

 

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.

 

Begründung:

 

Anlass der Planung ist der Wunsch der Firma KIZ Projekt GmbH, den bestehenden Einzelhandelsmarkt abzureißen und mit größerer Fläche neu zu errichten. Die Verkaufsfläche soll von derzeit ca. 1.100 qm auf ca. 2.000 qm wachsen, die geplante Geschossfläche liegt bei ca. 2.535 qm. Dabei soll das Sortiment des Marktes zwar auch geringfügig erweitert werden, hauptsächlich aber wird der Markt nach Angaben des Vorgabenträgers insgesamt großzügiger und kundenfreundlicher gestaltet.

 

Insgesamt sollen 83 Pkw-Stellplätze entstehen, davon zwei behindertengerechte Parkplätze oberirdisch und 81 Stellplätze in der Tiefgarage.

 

Die Firma KIZ Projekt GmbH als Vorhabenträger hat mit Schreiben vom 07. Oktober 2016 den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 Abs. 2 BauGB gestellt und die Übernahme aller mit der B-Plan-Aufstellung entstehenden Planungs- und Erschließungskosten bestätigt.

 

Das Grundstück liegt momentan im unbeplanten Innenbereich und ist planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nördlich der Buchhügelallee schließen sich an das Vorhabengrundstück allgemeine Wohngebiete an, in östlicher Richtung besteht ein Mischgebiet. Südlich angrenzend befindet sich ein im planungsrechtlichen Außenbereich liegendes Grundstück, welches an einen Kleintierzüchterverein verpachtet ist. Westlich der Erlenbruchstraße schließt sich der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 587 „Schlachthofgelände“ an. Im nordöstlichen Teil des Geltungsbereiches, westlich der Erlenbruchstraße, ist ein Kerngebiet festgesetzt.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

 

Durch das Vorhaben wird die Regelvermutungsgrenze zur Großflächigkeit von 1.200 qm Geschossfläche gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO überschritten.

 

Die überbauten Flächen in der näheren Umgebung sind deutlich geringer als beim bestehenden Marktgebäude. Die planungsrechtliche Zulässigkeit für den Neubau dieses größeren Gebäudes ist nur über ein Bebauungsplanverfahren herstellbar. Dieses wird von Seiten der Stadt begrüßt, da ein Bauvorhaben für zeitgemäßen Einzelhandel verwirklicht wird mit dem die Nahversorung in diesem Bereich sichergestellt werden kann und den Bereich entlang der Buchhügelallee bereichert.

 

Nördlich an das Plangebiet angrenzend befindet sich Wohnbebauung. Der Bebauungsplan soll auch dazu dienen, mögliche Konflikte zwischen Wohnnutzung und Einzelhandelsstandort zu minimieren. Zur Sicherung der vorgenannten Ziele ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

 

Der Bebauungsplan Nr. 644 erfüllt die in § 13a BauGB genannten Kriterien zur Aufstellung im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung.

Anlagen:

1. Übersichtsplan mit Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches

2. Freiflächenplan

3. Grundrisse Tiefgarage und Erdgeschoss

4. Ansichten

5. Visualisierungen

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  5 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlagen sind im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und können dort eingesehen werden.