Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 08. Februar 2018

 

 

 

 

 

TOP 7

Umsetzung der wohnungspolitischen Leitlinien – Förderung alternativer Wohnformen
Antrag DIE LINKE. vom 23.11.2017, DS-I(A)0330
Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 20.12.2017,
2016-21/DS-I(A)0330/1
Ergänzungsantrag SPD und DIE LINKE. vom 07.02.2018, 2016-21/DS-I(A)0330/1/1

Änderungsantrag AfD vom 08.02.2018, 2016-21/DS-I(A)0330/1/2

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0330/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt gemeinschaftliche Wohnprojekte ausdrücklich. Um zeitnah mehr Wohnprojekte in der Stadt zu etablieren, wird der Magistrat beauftragt

 

1.)  Mit Hilfe der GBO und anderer möglicher Bauträger schnellstmöglich ein oder mehrere geeignete Grundstücke zu identifizieren und für gemeinschaftliche Wohnprojekte anzubieten. Alternativ ist auch die Umnutzung geeigneter Gebäude denkbar.

 

2.)  Sobald eine geeignete Liegenschaft gefunden ist, ist dies unter den  alternativen Wohninitiativen oder Gruppen mit alternativen Raumnutzungskonzepten bekannt zu geben, damit sich bestehende oder neue Initiativen mit einem Konzept bewerben können. Wichtigste Voraussetzung für die Vergabe ist die nachhaltige Wirkung des Konzepts auch in die umgebende Nachbarschaft hinein.

 

3.)  Sobald eine geeignete Liegenschaft gefunden ist, sind ferner mögliche finanzielle Auswirkungen für die Stadt darzustellen. Dabei ist auch zu prüfen, wie aus den Mitteln des Kommunalen Investitionsprogramms III das Vorhaben sowie Initiativen unterstützt werden können.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0330/1/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

2016-21/DS-I(A)330/1 wird wie folgt geändert:

 

Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt und begrüßt ausdrücklich Mehrgenerationen Wohnprojekte in Offenbach. Um zeitnah mehr Wohnprojekte in der Stadt zu etablieren, wird der Magistrat beauftragt

 

1.) Mit Hilfe der GBO und anderer möglicher Bauträger schnellstmöglich ein oder mehrere geeignete Grundstücke zu identifizieren und für Mehrgenerationen Wohnprojekte anzubieten. Alternativ ist auch die Umnutzung geeigneter Gebäude denkbar.

 

2.) Sobald eine geeignete Liegenschaft gefunden ist, ist dies unter den Wohninitiativen oder Gruppen mit innovativen Raumnutzungskonzepten für Mehrgenerationen Wohnprojekte bekannt zu geben, damit sich bestehende oder neue Initiativen mit einem Konzept bewerben können. Wichtigste Voraussetzung für die Vergabe ist die nachhaltige Wirkung des Konzepts auch in die umgebende Nachbarschaft hinein.

 

3.) Sobald eine geeignete Liegenschaft gefunden ist, sind ferner mögliche finanzielle Auswirkungen für die Stadt darzustellen. Dabei ist auch zu prüfen, wie aus den Mitteln des Kommunalen Investitionsprogramms III das Vorhaben sowie Initiativen unterstützt werden können.

 

 

2016-21/DS-I(A)0330/1/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Antrag wird in Punkt 1 und um die Punkte 4 und 5 ergänzt:

 

1.)  Mit Hilfe der GBO und anderer möglicher Bauträger schnellstmöglich ein oder mehrere geeignete Grundstücke zu identifizieren und für gemeinschaftliche Wohnprojekte im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus anzubieten. Alternativ ist auch die Umnutzung geeigneter Gebäude denkbar.

 

4.) Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, wie eine Wohnberatung für alternative Wohnformen geschaffen werden kann, die zusammen mit interessierten Einzelpersonen und Gruppen individuelle Konzepte erarbeitet, um Ideen zu alternativen Wohnprojekten umzusetzen. Zu prüfen ist auch, ob eine solche Wohnberatung mit Förderprogrammen von Bund und Land finanziert werden kann.

 

5.) Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, wie Neugründungen von Baugenossenschaften oder Initiativen im Rahmen des Mietshäusersyndikats unterstützt werden können.

 

 

2016-21/DS-I(A)0330/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt gemeinschaftliche Wohnprojekte ausdrücklich. Um zeitnah mehr Wohnprojekte in der Stadt zu etablieren, wird der Magistrat beauftragt

 

1.)   Mit Hilfe der GBO und anderer möglicher Bauträger schnellstmöglich ein oder mehrere geeignete Grundstücke zu identifizieren und für gemeinschaftliche Wohnprojekte anzubieten. Alternativ ist auch die Umnutzung geeigneter Gebäude denkbar.

 

2.)   Sobald eine geeignete Liegenschaft gefunden ist, ist dies unter den  alternativen Wohninitiativen oder Gruppen mit alternativen Raumnutzungskonzepten bekannt zu geben, damit sich bestehende oder neue Initiativen mit einem Konzept bewerben können. Wichtigste Voraussetzung für die Vergabe ist die nachhaltige Wirkung des Konzepts auch in die umgebende Nachbarschaft hinein.

 

3.)   Sobald eine geeignete Liegenschaft gefunden ist, sind ferner mögliche finanzielle Auswirkungen für die Stadt darzustellen. Dabei ist auch zu prüfen, wie aus den Mitteln des Kommunalen Investitionsprogramms III das Vorhaben sowie Initiativen unterstützt werden können.

 

 

2016-21/DS-I(A)0330

 

Durch Annahme der 2016-21/DS-I(A)0330/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2016-21/DS-I(A)0330.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die bisher erfolgte Umsetzung der wohnungspolitischen Leitlinien (2006–11/DS-I(A)0696).

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, die weitere Umsetzung der Leitlinien zu realisieren. Dazu zählen auch die Kriterien der „integrierten und nachhaltigen Stadtentwicklung“, insbesondere die Umsetzung des Auftrags, alternative Wohnformen zu etablieren. ( 2006–11/DS-I(A)0696, Anlage 1: Wohnungspolitische Leitlinien, Kap. 1.4.)

 

Zur Umsetzung der wohnungspolitischen Leitlinien sind insbesondere alternative Wohninitiativen oder Gruppen mit alternativen Raumnutzungskonzepten zu fördern. Denkbar ist,

·         diese Gruppen bei der Suche nach Grundstücken oder geeigneten Gebäuden zu unterstützen,

·         den Initiativen bei der Planung und hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen beratend zur Seite zu stehen,

·         städtische Grundstücke nicht an den Höchstbietenden, sondern an Gruppen mit dem besten Nutzungskonzept zu vergeben,

·         sie bei der Vergabe von Grundstücken oder Häusern stärker zu berücksichtigen,

·         die Umnutzung von Flächen und die Ausweisung von Sondernutzungsflächen für alternative Wohnprojekte sowie für Kunst- und Kulturprojekte.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, wie eine Koordinierungsstelle für alternative Wohnformen geschaffen werden kann, die zusammen mit interessierten Einzelpersonen und Gruppen individuelle Konzepte erarbeitet, um Ideen zu alternativen Wohnprojekten umzusetzen. Zu prüfen ist auch, ob eine solche Koordinierungsstelle mit Mitteln des Kommunalen Investitionsprogramms III oder anderen Förderprogrammen von Bund und Land finanziert werden kann.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob aus den Mitteln des Kommunalen Investitionsprogramms III die Neugründung von Baugenossenschaften oder Initiativen im Rahmen des Mietshäusersyndikats unterstützt werden kann.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung