Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 20.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 08. Februar 2018

 

 

 

TOP 9

Nachhaltige Schulentwicklungsplanung
Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 14.12.2017, 2016-21/DS-I(A)0337

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt:

 

1. Bei der Planung von Schulerweiterungen ist darauf zu achten, dass für die Schülerinnen und Schüler möglichst keine Schulhoffläche verlorengeht. Deshalb sollen Varianten mit Gebäudeaufstockung oder Grundstückserweiterungen grundsätzlich vorrangig geprüft werden.

 

2. Wenn für die Erweiterung oder Sanierung von Schulgebäuden unterschiedliche Varianten erstellt werden, sollen diese ohne Verzug im Ausschuss Kultur, Schule, Sport und Städtepartnerschaften – gegebenenfalls in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Ausschuss Umwelt, Planen, Bauen - vorgestellt werden.

 

3. Bei Grundstücksverkäufen in der Nachbarschaft von Schulen ist grundsätzlich zu prüfen, ob die Stadt ein gegebenenfalls vorhandenes Vorkaufsrecht wahrnehmen soll, um Flächen langfristig für Schulerweiterungen auch nach 2023 zu sichern. Die Ergebnisse sind den Mitgliedern des Ausschusses Kultur, Schule, Sport und Städtepartnerschaften zeitnah zu berichten.

 

4. Solange keine Standorte für zwei der drei neu benötigten Schulen gefunden sind, soll auch beim Verkauf größerer Grundstücke und Immobilien geprüft werden, ob die Stadt diese benötigen könnte und von einem gegebenenfalls vorhandenen  Vorkaufsrecht Gebrauch machen soll. Auch darüber ist dem Ausschuss Kultur, Schule, Sport und Städtepartnerschaften regelmäßig zu berichten.

 

5. Die dauerhafte Aufspaltung einzelner Schulen in mehrere Standorte ist mit Qualitätsverlusten für die pädagogische Arbeit verbunden und sollte daher langfristig vermieden werden.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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