Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 08. Februar 2018

 

 

 

 

 

TOP 11

Novellierung der Wahlordnung des Seniorenrates
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-438 (Dez. I, II, III , Ämter 10, 50, 81.2) vom 20.12.2017, 2016-21/DS-I(A)0339

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Die von der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 02. Mai 2013 beschlossene Wahlordnung für den neu zu wählenden Seniorenrat wird entsprechend der Anlage novelliert.

 

Die voraussichtlichen Mittel für die Durchführung der Seniorenratswahl in Höhe von ca. 40.000,- Euro stehen auf den Produktkonten 01011400.6820000010 „Postgebühren allgemein“ ca. 19.400,- Euro, 02010300.6010000081 „Bürobedarf“ ca. 8.600,- Euro, 02010300.6831000081 „Kosten EDV-Arbeiten KIV“ ca.10.500,- Euro und 02010300.6590000081 „Externe Personalkosten“ ca. 1.500,- Euro im Ergebnishaushalt 2018 zur Verfügung.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung