Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 16.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 08. Februar 2018

 

 

 

 

 

TOP 13

Verlängerung des Erbbaurechts an dem Grundstück Carl-Legien-Straße 16 in
63073 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-449 (Dez. I, Amt 80) vom 20.12.2017,
2016-21/DS-I(A)0341
Änderungsantrag DIE LINKE. vom 01.02.2018, 2016-21/DS-I(A)0341/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0341

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage wie folgt:

 

1.         Die Laufzeit des zum 31.12.2038 ablaufenden Erbbaurechts an dem Grundstück Carl-Legien-Straße 16 = 10.848 m² wird um 30 Jahre verlängert.

 

2.         Ab dem 01.01.2039 und danach alle 5 Jahre wird der Erbbauzins nach dem aktuellen Bodenwert neu festgesetzt.

 

Der Erbbauzins wird beim Produktkonto 10010200.5300000180 (Erbbauzinsen) vereinnahmt.

 

3.         Sämtliche Kosten der Laufzeitverlängerung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Erbbauberechtigten getragen.

 

4.         Eine Kaufoption für das Erbbaugrundstück, befristet bis zum 31.12.2021, zum Preis in Höhe von 195,00 EUR/m², wird der Erbbauberechtigten eingeräumt. Ein späterer Grunderwerb nach dem dann aktuellen Bodenwert ist ebenfalls möglich.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0341/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Im Antragstenor wird Nr. 4 gestrichen. Im Übrigen bleibt der Tenor gleich.

 

 

2016-21/DS-I(A)0341

 

Herr Stv. Markus Philippi (DIE LINKE.) beantragt im Namen seiner Fraktion getrennte Abstimmung der Punkte 1-3 und 4.

 

2016-21/DS-I(A)0341 (Punkte 1-3)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.         Die Laufzeit des zum 31.12.2038 ablaufenden Erbbaurechts an dem Grundstück Carl-Legien-Straße 16 = 10.848 m² wird um 30 Jahre verlängert.

 

2.         Ab dem 01.01.2039 und danach alle 5 Jahre wird der Erbbauzins nach dem aktuellen Bodenwert neu festgesetzt.

 

Der Erbbauzins wird beim Produktkonto 10010200.5300000180 (Erbbauzinsen) vereinnahmt.

 

3.         Sämtliche Kosten der Laufzeitverlängerung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Erbbauberechtigten getragen.

 

 

2016-21/DS-I(A)0341 (Punkt 4)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

4.         Eine Kaufoption für das Erbbaugrundstück, befristet bis zum 31.12.2021, zum Preis in Höhe von 195,00 EUR/m², wird der Erbbauberechtigten eingeräumt. Ein späterer Grunderwerb nach dem dann aktuellen Bodenwert ist ebenfalls möglich.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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