Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 08. Februar 2018

 

 

 

 

 

TOP 16

Folgekosten der Infrastruktur - transparente, finanzierbare und nachhaltige Stadtbebauung
Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 09.01.2018, 2016-21/DS-I(A)0344

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt:

 

  1. Vor allen künftigen Beschlüssen zu Bebauungsplänen sind die Herstellungs- und Folgekosten der zu schaffenden Infrastruktur zu berechnen und eine Kosten-Nutzen-Analyse in Form einer fiskalischen Gesamtbilanz mit Berücksichtigung der erwarteten Steuereinnahmen vorzulegen. Es ist darzulegen, wie die Finanzierung der Infrastruktur im städtischen Haushalt abgebildet werden kann und inwiefern sich diese Finanzierung für die Stadt und ihre Bewohnerinnen und Bewohner auszahlt. Ziel ist, die Folgekosten komplett neuer Wohnbaugebiete sowie größere Einzelmaßnahmen, die eine Bebauungsplanänderung voraussetzen, im Vorfeld zu analysieren und die Ergebnisse in die Planungs- und Abwägungsprozesse einfließen zu lassen.

 

Neben der technischen und verkehrlichen Infrastruktur sind hier auch soziale Infrastrukturmaßnahmen zu berücksichtigen.

 

  1. Bei jeder Bebauung sind die Möglichkeiten zur Refinanzierung der zu schaffenden Infrastruktur gemäß BauGB §11 auszuschöpfen. Eine entsprechende Vorlage ist dafür seitens des Magistrats zu erstellen und den Stadtverordneten zum Beschluss vorzulegen.

 

  1. Aufgrund der unter 1. erfolgten Berechnung ist außerdem darzulegen, auf welchen Flächen oder in welchen bereits bestehenden Einrichtungen die soziale Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden kann.

 

  1. Vor dem Verkauf städtischer Grundstücke ist zu prüfen, ob diese für  benötigte soziale Infrastruktur, insbesondere Schulen, Kitas und Spielplätze, in Frage kommen.

 

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

 

2016-21/DS-I(A)0344

 

Herr Stv. Sven Malsy (DIE LINKE.) beantragt im Namen seiner Fraktion getrennte Abstimmung der Punkte 1-3 und 4.

 

 

2016-21/DS-I(A)0344 (Punkte 1-3)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

  1. Vor allen künftigen Beschlüssen zu Bebauungsplänen sind die Herstellungs- und Folgekosten der zu schaffenden Infrastruktur zu berechnen und eine Kosten-Nutzen-Analyse in Form einer fiskalischen Gesamtbilanz mit Berücksichtigung der erwarteten Steuereinnahmen vorzulegen. Es ist darzulegen, wie die Finanzierung der Infrastruktur im städtischen Haushalt abgebildet werden kann und inwiefern sich diese Finanzierung für die Stadt und ihre Bewohnerinnen und Bewohner auszahlt. Ziel ist, die Folgekosten komplett neuer Wohnbaugebiete sowie größere Einzelmaßnahmen, die eine Bebauungsplanänderung voraussetzen, im Vorfeld zu analysieren und die Ergebnisse in die Planungs- und Abwägungsprozesse einfließen zu lassen.

 

Neben der technischen und verkehrlichen Infrastruktur sind hier auch soziale Infrastrukturmaßnahmen zu berücksichtigen.

 

  1. Bei jeder Bebauung sind die Möglichkeiten zur Refinanzierung der zu schaffenden Infrastruktur gemäß BauGB §11 auszuschöpfen. Eine entsprechende Vorlage ist dafür seitens des Magistrats zu erstellen und den Stadtverordneten zum Beschluss vorzulegen.

 

  1. Aufgrund der unter 1. erfolgten Berechnung ist außerdem darzulegen, auf welchen Flächen oder in welchen bereits bestehenden Einrichtungen die soziale Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden kann.

 

 

2016-21/DS-I(A)0344 (Punkt 4)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

  1. Vor dem Verkauf städtischer Grundstücke ist zu prüfen, ob diese für  benötigte soziale Infrastruktur, insbesondere Schulen, Kitas und Spielplätze, in Frage kommen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung