Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 08. Februar 2018

 

 

 

 

 

TOP 17

Einführung des Handyparkens
Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 17.01.2018, 2016-21/DS-I(A)0345

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

  1. Für Parkkunden wird die Möglichkeit geschaffen, die Gebührenzahlung bargeldlos über das Mobiltelefon oder ein Smartphone mittels App-Anwendung abzuwickeln.

 

  1. Das System soll folgende Kriterien erfüllen:

 

  • Wahlweise mit oder ohne vorherige Registrierung (Angabe der persönlichen Daten wie Adresse, Autonummer, Bankverbindung) möglich (Alternativ Bezahlen durch Anruf oder per App).

 

  • Die bestehende Parkgebührenordnung (einschließlich Kurzzeitparken) wird mit dem System digital identisch abgebildet, Einbußen bei den Parkgebühren entstehen der Stadt nicht.

 

  • Keine Betriebskosten bei der Stadt

 

3.   Der Magistrat wird beauftragt, in Gesprächen mit den privaten        Parkhausbetreibern darauf hinzuwirken, dass auch in Parkhäusern das Handyparken angeboten wird.

 

Der Stadt dürfen keine Einführungskosten entstehen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung