Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 20.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 08. Februar 2018

 

 

 

 

 

TOP 19

Haltestellenkonzept der Stadt Offenbach am Main, 3. Bauabschnitt
hier:  Ergänzungsbeschluss zum Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-005 (Dez. I, Amt 60) vom 17.01.2018,
2016-21/DS-I(A)0347

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.  Der Projektbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2016, 2016-21/DS-I(A)0844 und 2016-21/DS-I(A)0844/1 *, Haltestellenkonzept der Stadt Offenbach am Main, 3. Bauabschnitt  wird wie folgt angepasst:

 

Zur Ausführung des o.g. Haltestellenkonzeptes werden aufgrund der submittierten  Kosten aus der Ausschreibung zusätzlich 1.800.000,00 €  bereitgestellt. Die Projektsumme erhöht sich damit von 2.850.000,00 € auf 4.650.000,00 €.

Die vom Ingenieurbüro G.U.B. Ingenieur AG, An der Fahrt 13, 55124 Mainz, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement aktualisierte Kostenberechnung wurde vom Revisionsamt geprüft.

 

2.  Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Produktkonto 12010100.0952009160 „Haltestellenkonzept III“ Investitionsnummer 1201010900601505 wie folgt bereitgestellt:

 

     Haushaltsmittel 2017 und früher:                1.450.000,00 €

     Haushaltsmittel 2018:                                    2.870.000,00 €

     Haushaltsmittel 2019:                                        330.000,00 €

      Gesamt:                                                            4.650.000,00 €

 

Die Finanzierung stellt sich voraussichtlich wie folgt dar:

 

Fördermittel GVFG/FAG:                                           3.474.200,00 €

Produktkonto 12010100.3601000260

Kreditmarktmittel Stadt:                                             1.175.800,00 €

Gesamt:                                                                        4.650.000,00 €

 

3.  Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten für die

investive Maßnahme in Höhe von 305.358,86 €/p.a. sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung und Unterhaltung), die Bestandteil der o.g. geprüften Folgekosten sind, sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen deshalb den RDLV für zukünftige Jahre, ab dem Jahr 2019, um 35.395,18 €/p.a, bei dem Produktkonto 12010100.6165000220 „Instandhaltung von Straßen und Wegen, Landstraßen“.

 

* redaktionell geändert

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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