Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 16.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 08. Februar 2018

 

 

TOP 27

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 644 mit der Bezeichnung „REWE-Markt, Buchhügelallee/ Erlenbruchstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-028 (Dez. I, Amt 60) vom 24.01.2018,
2016-21/DS-I(A)0356
Ergänzungsantrag SPD vom 08.02.2018, 2016-21/DS-I(A)0356/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0356

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Für das Gebiet des Geltungsbereiches ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst die Flurstücke Gemarkung Offenbach Flur 20 Nr. 191/1 sowie einen Teil der Straßengrundstücke der Erlenbruchstraße (Nr. 382/2) und der Buchhügelallee (Flur 22 Nr. 625/4) und wird wie folgt umgrenzt:

 

·         Im Norden: durch die Mitte der Buchhügelallee,

·         Im Osten: durch die östliche Grundstücksgrenze des Flurstücks 191/1,

·         Im Süden: durch die südliche Grundstücksgrenze des Flurstücks 191/1,

·         Im Westen: durch eine Linie in der Erlenbruchstraße, so dass ca. das östliche Drittel der Straßenbreite im Geltungsbereich liegt.

 

Die Umgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellt. Westlich an den Geltungsbereich schließt sich der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 587 „Schlachthofgelände“ an.

 

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 644 soll das Planungsrecht für den Abriss und vergrößerten Neubau eines bestehenden Lebensmittelmarktes geschaffen werden. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind:

 

·         Steuerung der Einzelhandelsnutzung,

·         Planungsrechtliche Bewältigung der Nachbarschaft von Einzelhandel und Wohnbebauung,

·         Steuerung von Werbeanlagen.

 

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0356/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 644 mit dem Vorhabenträger KIZ Projekt GmbH über eine

Wohnbebauung auf dem geplanten Neubau des Lebensmittelmarktes zu

verhandeln.

 

 

2016-21/DS-I(A)0356

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Für das Gebiet des Geltungsbereiches ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst die Flurstücke Gemarkung Offenbach Flur 20 Nr. 191/1 sowie einen Teil der Straßengrundstücke der Erlenbruchstraße (Nr. 382/2) und der Buchhügelallee (Flur 22 Nr. 625/4) und wird wie folgt umgrenzt:

 

·         Im Norden: durch die Mitte der Buchhügelallee,

·         Im Osten: durch die östliche Grundstücksgrenze des Flurstücks 191/1,

·         Im Süden: durch die südliche Grundstücksgrenze des Flurstücks 191/1,

·         Im Westen: durch eine Linie in der Erlenbruchstraße, so dass ca. das östliche Drittel der Straßenbreite im Geltungsbereich liegt.

 

Die Umgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellt. Westlich an den Geltungsbereich schließt sich der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 587 „Schlachthofgelände“ an.

 

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 644 soll das Planungsrecht für den Abriss und vergrößerten Neubau eines bestehenden Lebensmittelmarktes geschaffen werden. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind:

 

·         Steuerung der Einzelhandelsnutzung,

·         Planungsrechtliche Bewältigung der Nachbarschaft von Einzelhandel und Wohnbebauung,

·         Steuerung von Werbeanlagen.

 

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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