Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 08. Februar 2018

 

 

 

 

 

TOP 28

ESF gefördertes Bundesprojekt „JUGEND STÄRKEN im Quartier“
hier: Beschluss zur Beantragung einer Verlängerung der Projektlaufzeit für den Zeitraum 01/2019 bis 06/2022 und zur Bereitstellung der erforderlichen Kofinanzierung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-032 (Dez. IV, Amt 51) vom 24.01.2018,
2016-21/DS-I(A)0357

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.    Die im Magistrats-Beschluss 378/2014 vom 10.12.2014 genannte Projektlaufzeit für das ESF-Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ vom 1.1.2015 bis 31.12.2018 wird  um eine zweite Förderphase vom 1.1.2019 bis zum 30.6.2022 verlängert. Das Jugendamt wird beauftragt, einen Verlängerungsantrag für die zweite Förderphase einzureichen und die Option auf die Akquise der Drittmittel zu nutzen.

 

2.    Die geforderte Kofinanzierung durch die Stadt Offenbach ist über die zweite Förderphase hinweg sicherzustellen. Nach Auskunft des zuständigen Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) werden die finanztechnischen Fördermodalitäten der ersten Förderphase beibehalten. Daraus ergibt sich ein Projektvolumen von 1.400.000 €. Die zu erbringende Kofinanzierung beträgt 40% des Projektvolumens, also 560.000 €. Durch Personalgestellung für die Koordinierungsstelle „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ (80% der förderfähigen Personalkosten der Sachgebietsleitung 3: Jugendbildungswerk) werden über die Projektlaufzeit von 3,5 Jahren insgesamt ca. 200.000 € als Kofinanzierung eingebracht. Die darüber hinaus zu erbringende Kofinanzierung in Höhe von insgesamt 360.000 € wird zusätzlich auf dem Produktkonto 0602010.7128000451 (Jugend stärken im Quartier) veranschlagt.

 

Daraus ergibt sich folgende Mittelverteilung, die über die Haushaltsplanung 2019ff eingeplant wird:

 

06020100.5410200051 (Zuweisung Jugend stärken im Quartier):

2019                                236.000 €

2020                                248.000 €

2021                                246.000 €

2022                                110.000 €

 

06020100.7128000451 (Jugend stärken im Quartier):

2019                                336.000 € (inkl. Kofinanzierung i.H.v.100.000 €)

2020                                348.000 € (inkl. Kofinanzierung i.H.v.100.000 €)

2021                                346.000 € (inkl. Kofinanzierung i.H.v.100.000 €)

2022                                170.000 € (inkl. Kofinanzierung i.H.v.  60.000 €)

 

Die Kosten der Personalgestellung für die Koordinierungsstelle (insg. ca. 200.000 €) sind bereits im Rahmen der Personalaufwendungen im Haushaltsjahr 2019ff etatisiert.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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