Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0373Ausgegeben am 01.03.2018

Eing. Dat. 01.03.2018

 

 

 

 

 

Ausführung des Schulentwicklungsplans 2013 und Anpassung der Schulplätze an die aktuelle Bevölkerungsentwicklung bis zum Schuljahr 2023/24

Hier: Projekt- und Vergabebeschluss Bereitstellung von Klassenraummodulen zur Deckung des zusätzlichen Raumbedarfes ab Schuljahr 2018/2019

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-071 (Dez. IV, Amt 60) vom 28.02.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Aufstellung von zwei zusätzlichen Klassenraummodulen am Standort Ernst-Reuter-Schule zur Aufstockung von zwei der bereits vorhandenen Einheiten.

 

2.    Aufstellung von drei Klassenraummodulen am Standort Humboldtschule.

 

3.    Aufstellung von vier zusätzlichen Klassenraummodulen für drei Gymnasien am Standort Gewerblich-technische Schulen zur Aufstockung der vier bereits vorhandenen Einheiten.

 

4.    Die erforderlichen Mittel werden vorbehaltlich der Resteübertragung bewilligt und bei dem Produktkonto 03130100.0550000060 „Ankauf von Klassenraummodulen“ Inv.-Nr. 0313010500601701 wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsausgabereste:   700.000,00 €
Haushaltsplan 2018:          775.000,00 €

Gesamt:                                1.475.000,00 €

 

5.    Die Umsetzung der Maßnahme wird der OPG treuhänderisch übertragen.

 

 

Begründung:

 

Durch den Beschluss zur rechtzeitigen Bedarfssicherung vom 22.06.2017 (DS I (A) 0227) hat die Stadtverordnetenversammlung dem Projekt „Ausführung des Schulentwicklungsplans 2013 vom 24.07.2014 und Anpassung der Schulplätze an die aktuelle Bevölkerungsentwicklung bis zum Schuljahr 2023/24, temporäre Klassenraummodule zur Deckung des kurz- und mittelfristigen Bedarfs an Schulplätzen“ zugestimmt. Der Magistrat wurde unter Punkt 2 des Beschlusses beauftragt, zur Deckung des kurzfristigen Bedarfs an Schulplätzen ab Schuljahr 2018/2019 Klassenraummodule an verschiedenen Standorten zu planen und bereitzustellen.

1. Ernst-Reuter-Schule

Die Ernst-Reuter-Schule in der Bürgeler Straße 60 liegt im nordöstlichen Teil Offenbachs. Diese wird als Grund-, Haupt- und Realschule mit Förderstufe genutzt. Es werden annähernd 7vier0 Schüler in 33 Klassen von rund 60 Lehrern unterrichtet.

Die Ernst-Reuter-Schule besteht seit 1961. Aufgrund der schlechten Bausubstanz des alten Schulgebäudes wurde dieses abgerissen. Der Neubau wurde 2002 errichtet. Die Schule verfügt über eine Schulbibliothek, eine Lehrküche und eine Cafeteria.

Die am südlichen Rand des Schulhofes der Ernst-Reuter-Schule gelegene Turnhalle wurde als Zwei-Feld-Halle errichtet. Über den Umkleide- sowie den Geräteräumen der Turnhalle ist ein Jugendtreff entstanden, der zum Schuljahresbeginn 2003 eröffnet wurde.

Die Ernst-Reuter-Schule ist eine Integrierte Gesamtschule (IGS) mit 2-zügigem Grundschulzweig. Die IGS soll zukünftig von derzeit 4-Zügen auf 5-6 Züge erweitert werden.

Auf dem Schulhof nördlich der Sporthalle wurden 2011 bereits drei eingeschossige Klassenraummodule errichtet. Davon sind 2 Module bereits baulich hinsichtlich der Reserven des Tragwerkes und auch in Bezug auf die Ver- und Entsorgungsleitungen für eine Aufstockung vorgerichtet. Daher werden diese zum Schuljahreswechsel 2018/2019 mit den dazu notwendigen Treppenanlagen aufgestockt. Die beiden neuen Klassenraummodule, bestehend aus je vier Containereinheiten, werden vollständig mit Möbeln ausgestattet und an den Bestand angeschlossen. Das zweite Modul sollte ursprünglich erst zum Schuljahr 2019/20 aufgestellt werden. Um die Kosten der Baustelleneinrichtung zu senken und um Störungen des Schulbetriebs zu minimieren, wird die Aufstellung des zweiten Moduls um ein Jahr vorgezogen.

 

Parallel dazu werden bauliche Alternativen zur Realisierung der langfristig notwendigen Erweiterungsflächen untersucht.

 

2. Humboldtschule

Die Humboldtschule wurde 1954 als Ersatz für die frühere Volksschule am Friedrichsplatz errichtet. Es handelt sich um eine 4-zügige Grundschule, die 1964 durch 3 zusätzliche Pavillonbauten erweitert wurde.

Die bauliche Anlage gliedert sich in Schulgebäude, Hausmeistergebäude, Sporthalle und Pavillonbauten. Die Gebäude sind untereinander mit einem offenen Pausengang verbunden.

Es werden zum Schuljahreswechsel 2018/2019 insgesamt drei Moduleinheiten ebenerdig am nördlichen Rand des Schulhofes aufgestellt. Es befinden sich bereits 2 Klassenraummodule im Besitz der Stadt Offenbach. Diese waren zuvor an der Schillerschule für die Hafenschule aufgestellt und sind derzeit beim Hersteller gelagert. Das dritte Modul, bestehend aus vier Containereinheiten, wird zugekauft und alle Module werden mit Möbeln ausgestattet. Dieses sollte ursprünglich erst zum Schuljahr 2019/20 aufgestellt werden. Um die Kosten der Baustelleneinrichtung zu senken und um Störungen des Schulbetriebs zu minimieren, wird die Aufstellung des dritten Moduls um ein Jahr vorgezogen.

 

Parallel dazu werden bauliche Alternativen zur Realisierung der langfristig notwendigen Erweiterungsflächen untersucht.

 

 

3. Gymnasien an den Gewerblich-technischen Schulen

Die Aufnahmekapazitäten der drei Gymnasien sind erreicht und durch Interimsmaßnahmen langfristig nicht mehr abzudecken. Daher wird ein weiteres Gymnasium (6-zügig) benötigt. Derzeit fängt die Rudolf-Koch-Schule die Mehrzahl der Schüler-/innen, die das Abitur anstreben, auf. Die Verstärkung der Sekundarstufe I an der Rudolf-Koch-Schule soll nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft installiert werden. Im ersten Schritt werden als Interimsmaßnahme zusätzliche Module für die Gymnasien an den Gewerblich-technischen Schulen untergebracht.

Im letzten Sommer wurden bereits vier Klassenraummodule der Hafenschule von der Schillerschule im Bereich der Turnhalle an den Gewerblich-technischen Schulen aufgestellt. Diese befinden sich bereits im Besitz der Stadt Offenbach.

Die bestehenden Module sind baulich hinsichtlich der Reserven des Tragwerkes und auch in Bezug auf die Ver- und Entsorgungsleitungen für eine Aufstockung vorgerichtet. Daher werden zum Schuljahreswechsel 2018/2019 alle vier bestehenden Moduleinheiten jeweils um ein neues Modul aufgestockt und die dazu notwendigen Treppenanlagen errichtet. Die vier neuen Klassenraummodule, bestehend aus je vier Containereinheiten, werden vollständig mit Möbeln ausgestattet und an den Bestand angeschlossen. Die Anlage wird zukünftig von der Rudolf-Koch-Schule, der Wilhelmschule und der Mathildenschule genutzt.

 

Parallel dazu werden bauliche Alternativen zur Realisierung des langfristig notwendigen Bedarfes an Schulflächen für Gymnasien untersucht.

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

 

Zusammenfassung:

Gegen das in der vorliegenden Projektvorlage beschriebene Vorhaben bestehen unter Beachtung der nachfolgend genannten Hinweise keine Bedenken.

 

Natur- und Artenschutz

Aus unserer Sicht bestehen bei plankonformer Umsetzung keine Bedenken.

Hinweise

Bei der Vorbereitung und Durchführung erforderlicher Erdarbeiten und Entsiegelungsmaßnahmen von Flächen ist, ggf. durch geeignete Schutzmaßnahmen, sicherzustellen, dass die der Satzung zum Schutz der Grünbestände in der Stadt Offenbach unterliegenden Grünbestände - auch auf den Nachbargrundstücken - in ihren Wurzelbereichen nicht geschädigt werden. Als Grundlage hierfür ist die DIN 18920 - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen - in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.

Wenn durch die Aufstellung oder Aufstockung der Klassenraummodule Ruckschnitte an vorhandenen Grünbeständen vorzunehmen sind, darf dies nach der o. g. Satzung nur außerhalb der Vogelbrutzeit erfolgen, d.h. nicht zwischen dem 15. März und dem 31. Juli eines jeden Jahres. Rückschnitte dürfen nur in einem Ausmaß erfolgen, das gewährleistet, dass der Aufbau der Grünbestände nicht wesentlich verändert wird und deren Vitalität erhalten bleibt.

 

Altlasten / Bodenschutz

Aus unserer Sicht bestehen bei plankonformer Umsetzung keine Bedenken.

 

Gewässerschutz

Die Beteiligung der Oberen Wasserbehörde (RP Darmstadt) ist im Verfahren sicherzustellen.

 

Immissionsschutz

Ein Schallgutachter zur Planung des baulichen Schallschutzes ist im Projekt vorgesehen. Daher bestehen gegen die Vorlage bestehen keine Bedenken.

 

Klimaschutz

Gegen die Vorlage bestehen keine Bedenken.

Hinweis: Neben den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ist auf einen sehr guten Standard des sommerlichen Wärmeschutzes zu achten.

 

Erläuterung zur Kostenberechnung

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Über die Maßnahme wurde vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 1.475.000,00 abschließt.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlage