Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-II(A)0026Ausgegeben am 06.03.2018

Eing. Dat. 01.03.2018

 

 

 

Bereitstellung einer Fläche für Freiluftfitness, Beschaffung der Geräte über Sponsoren,

Antrag der Stadtverordnetenvorsteherin vom 29.05.2015 und Änderungsantrag von CDU, SPD, B´90/Die Grünen, FW, FDP vom 18.06.2015 2015 2011-16/DS-I(A)0716/1 sowie 

Anfrage des Stadtverordneten Dominik Imeraj vom 01.11.2016 zur „Momentanen Situation des Kinder- und Jugendparlaments“

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.06.2015,

2011-16/DS-I(A)0716/1

dazu: Magistratsvorlage Nr. 2018-070 (Dez. IV, Amt 60) vom 28.02.2018

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 18.06.2015 folgenden Beschluss gefasst:

 

1. Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt und unterstützt das Anliegen des KJP

    in Bereitstellung einer Fläche für Freiluftfitness.

 

2. Der Magistrat wird gebeten, der Stadtverordnetenversammlung zeitnah ein

    Realisierungskonzept vorzulegen, das die Finanzierung des Vorhabens und

    Vorschläge verschiedener Örtlichkeiten für die Umsetzung aufzeigt.

 

3. Die Beschaffung der Gerätschaften erfolgt durch Sponsoren.

 

Zudem wird mit diesem Bericht die noch offene Frage Nr. 11 der o.g. Anfrage des  Stadtverordneten Dominik Imeraj vom 1. November 2016 beantwortet (Frage 11: Nach Beschlusslage 2011-16/DS-I(A)0716/1 (neu) vom 18. Juni 2015 wurde der Magistrat beauftragt zu prüfen, an welchen Örtlichkeiten die Installierung von Freiluftfitnessgeräten möglich wäre. Wurden bereits geeignete Örtlichkeiten ausgemacht? Wann wird der Magistrat über die Prüfung berichten?) . Die weiteren Fragen, bis auf Frage Nr. 10 –obliegt Dezernat I- wurden mit Magistratsvorlage 2017-456 beantwortet, die am 20.12. 2017 auf der Tagesordnung der Stadtverordneten-versammlung stand.

 

 

Zur Anfrage 2011-16/DS-I(A)0716/1berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Allgemeines:

Seit einigen Jahren werden öffentliche Freiluft-Fitnessparks in Deutschland in verschiedensten Ausprägungen angeboten. Auch Offenbach besitzt seit 2011 einen Fitnessparcours in der Tempelseeanlage. Aufgrund seiner räumlichen Nähe zum Emil-Renk-Haus bietet diese Anlage vor allem Anreize für ältere Menschen, grundsätzlich kann die Anlage aber von allen Altersgruppen genutzt werden.

Ein weiterer Fitnesspark entsteht derzeit im Senefelder Quartierspark. Die Fläche ist vor allem auf Parkourläufer ausgerichtet, aber auch andere Trendsportarten wie z. B. Calisthenics, Freeletics etc. können dort optimal ausgeübt werden. Es wird davon ausgegangen, dass vor allem die jüngere Generation die Anlage stark frequentieren wird.

 

Trotz der bereits bestehenden Angebote ist es durchaus denkbar und wünschenswert, ein weiteres Angebot in Offenbach zu etablieren. Inhaltlich sollte dieser Fitnesspark sehr breit ausgerichtet sein, um - anders als z. B. beim Senefelder Quartierspark- nicht nur eine gezielte Nutzergruppe anzusprechen, sondern möglichst viele Nutzer in den Altersgruppen Jugendliche und Erwachsene anzuziehen.

 

In sportwissenschaftlichen Untersuchungen wurde herausgefunden, dass - um einen Fitnessparcours langfristig attraktiv zu gestalten - es einer Auswahl an Geräten, die zum vielfältigen Trainieren einladen und zum Teil auch Aufforderungscharakter besitzen, bedarf. Konkret sind dies Geräte, die für ein ausgewogenes Training von Kraft, Beweglichkeit und Koordination, wie auch Ausdauer, konzipiert sind.

Die Geräte sollten für ein Training ab einer Körpergröße von 150 cm geeignet sein. Die Anlage soll sich eindeutig von einem herkömmlichen Spielplatz unterscheiden und die sportliche Nutzung klar erkennbar sein. Von einer Altersbegrenzung (wie bei den Spielplätzen) ist daher abzusehen.

 

Gerätetypen:

Ein Parcours sollte aus einer ausreichend großen Anzahl von Geräten bestehen, so dass man mindestens 20-30 min trainieren kann (bei zu wenigen Geräten besteht die Gefahr, dass die Trainingseinheit unattraktiv ist). Außerdem sollte die Auswahl der Geräte so aufeinander abgestimmt sein, dass Übungseinheiten für unterschiedliche Körperbereiche vorhanden sind. Vorzuziehen ist eine Einzelaufstellung der Geräte, so kann man von Station zu Station gehen. Es wird dadurch ein gewisses Erfolgserlebnis vermittelt, wenn man sein „Übungssoll“ auf diese Art und Weise peu á peu erfüllen kann.

 

Standorte:

Vorzugsweise sollte die Anlage in einer öffentlichen Grünfläche integriert sein, jedoch als separater Standort und getrennt von Angeboten für Kinder. Der Standort sollte transparent sein und eine gewisse soziale Kontrolle sichergestellt sein. Auf das Aufstellen von Bänken oder ähnlichem sollte verzichtet werden, da die Nutzer in der Regel keine Zuschauer wünschen.

 

Mögliche Standorte in Offenbach wären (siehe auch Anlagen):

 

  1. Mainvorgelände, Höhe Bürgel

max. Flächenpotenzial :1.000 m²           
Vorteile: zentral gelegen, gut mit öffentlichen und individuellen Verkehrsmitteln erreichbar, Bolzplatz und Sportverein als sportliche Zusatzangebote in direkter Nachbarschaft      
Nachteile: Hochwasser- und Landschaftsschutzgebiet, Flächenabstimmung hinsichtlich geplanter Veranstaltungen notwendig

 

  1.  Schultheisweiher

max. Flächenpotenzial: 5.000 m²

Vorteile: Fläche wurde extra von der Stadt für einigen Jahren gekauft, um dort einen Sportpark zu entwickeln; große Flächenkapazitäten, die auch eine spätere Erweiterung ermöglichen; weitere Freizeitmöglichkeiten in direkter Nähe
Nachteile: dezentral gelegen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln schwer erreichbar

 

  1. Lauterborn; Grünring Höhe Weidigweg

max. Flächenpotenzial: 1.000 m²
Vorteile: Entlang der Themenroute Grünring gelegen, 2 Bolzplätze und Skatepark als sportliche Zusatzangebote in direkter Nachbarschaft
Nachteile: dezentral gelegen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwar erreichbar, aber zum Teil mit großem Zeitaufwand verbunden

 

  1. Spielwald Eberhard-von-Rochow-Straße

max. Flächenpotenzial: 600 m²   
Vorteile: Bolzplatz und Spielplatz als sportliche Zusatzangebote in direkter Nachbarschaft, Stadtwald (Joggen/Walken) gut erreichbar       
Nachteile: dezentral gelegen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwar erreichbar, aber zum Teil mit großem Zeitaufwand verbunden; begrenzte Flächenkapazität



Parallel wird ein Standort  im Stadtteil Waldhof insbesondere für einen Seniorenparcours, der aber auch von allen Altersgruppen genutzt werden kann, geprüft.

 

Kosten:

Mittlerweile bieten viele renommierte Hersteller aufeinander abgestimmte Geräte im Set an. (Je nach Komplexität der Geräte sind hier deutliche Preisunterschiede bemerkbar.)

Zusätzlich zu den Gerätekosten sind die Einbaukosten, die Kosten zur Herstellung von Fallschutzflächen sowie die ggf. notwendigen Kosten zur Flächenvorbereitung (Abbruchkosten, Rodungskosten etc.) und Flächennachbereitung (Rasenansaat etc.) einzurechnen.

Da die beschriebenen „Nebenkosten“ ggf. teurer als die eigentlichen Gerätekosten sind, wird empfohlen, Sponsoren zu suchen, die 1 Gerät einschl. eines Anteils der anfallenden Nebenkosten finanzieren.

Die Aufstellung der Geräte sollte unbedingt durch eine Fachfirma vorgenommen werden, um Probleme bei Gewährleistungs- und Haftungsansprüchen zu vermeiden. 

 

 

 

 

 

 

 

Mögliches Realisierungskonzept:

 

WAS

WER

1.

Inhaltliche Erarbeitung von 2 alternativen Fitnessparks an einem der oben genannten Standorte – einschl. Kostenschätzung

Amt 60 in Zusammenarbeit mit entsprechenden Fachfirmen

2.

Abstimmung mit KJP, welches Konzept weiter verfolgt werden soll

Amt 60 + KJP

3.

Konkretisierte Planung für das gewählte Konzept  - einschl. Einholung von Angeboten

Amt 60 in Zusammenarbeit mit entsprechenden Fachfirmen

4.

Aufteilung der Kosten in mögliche Sponsoringpakete

Amt 60

5.

Projektbeschluss im Magistrat

Amt 60

6.

Akquisition Sponsoren

KJP u. w.

7.

Durchführung der Maßnahme, sobald Finanzierung sichergestellt ist

Amt 60

 

 

 

Zeitrahmen:

Da nicht abzusehen ist, wie schnell die Finanzierung durch Sponsoren sichergestellt werden kann, ist eine seriöse Terminplanung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

Anlagen:

Standorte