Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 26.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0363/1Ausgegeben am 13.03.2018

Eing. Dat. 13.03.2018

 

 

 

 

 

Stadtwerke Offenbach Holding GmbH
Geschäftsbereich Immobilien der SOH-Unternehmensgruppe
hier: künftige Investitionsprojekte

Ergänzungsantrag SPD vom 12.03.2018

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

Punkt I wird wie folgt ergänzt: „Ausgenommen von dieser Regelung sind neue

Investitionsprojekte im Rahmen des geförderten Mietwohnungsbaus.“

 

 

Begründung:

 

Die unter Punkt I angegebene positive Nachsteuerrendite von 2,5% p.a. darf kein Hindernis für den geförderten Mietwohnungsbau darstellen, weshalb diese Regelung bei entsprechenden Investitionsprojekten keine Anwendung finden sollte.

 

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