Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 26.04.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0363/1Ausgegeben am 13.03.2018
Eing. Dat. 13.03.2018
Stadtwerke Offenbach Holding GmbH
Geschäftsbereich Immobilien der SOH-Unternehmensgruppe
hier: künftige Investitionsprojekte
Ergänzungsantrag SPD vom 12.03.2018
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird wie folgt ergänzt:
Punkt I wird wie folgt ergänzt: „Ausgenommen von dieser Regelung sind neue
Investitionsprojekte im Rahmen des geförderten Mietwohnungsbaus.“
Begründung:
Die unter Punkt I angegebene positive Nachsteuerrendite von 2,5% p.a. darf kein Hindernis für den geförderten Mietwohnungsbau darstellen, weshalb diese Regelung bei entsprechenden Investitionsprojekten keine Anwendung finden sollte.
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