Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 15. März 2018

 

 

TOP 8

Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 und Entlastung des Magistrats
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-047 (Dez. III, Amt 20) vom 07.02.2018,
2016-21/DS-I(A)0364

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit bei Enthaltung der Fraktion AfD wie folgt:

 

  1. Der geprüfte Jahresabschluss 2014, bestehend aus Vermögensrechnung (Bilanz), Ergebnisrechnung und Finanzrechnung, wird wie folgt festgestellt:

    in der Bilanzsumme mit 1.360.809.191,05 €,

    in der Ergebnisrechnung
    im ordentlichen Ergebnis mit einem Fehlbetrag von 34.158.433,30 € und
    im außerordentlichen Ergebnis mit einem Überschuss von 36.770.513,59 €, somit im Jahresergebnis insgesamt mit einem Überschuss von 2.612.080,29 €,

    in der Finanzrechnung mit einem Finanzmittelüberschuss von 44.692.355,65 €.

 

  1. Gemäß § 46 Abs. 3 Satz 2 GemHVO wird der Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Die Ergebnisrücklagen wurden bereits im Jahr 2009 vollständig aufgelöst. Durch den Bilanzgewinn des Jahres 2014 verringert sich der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag von zuvor 320.299.572,48 € auf nunmehr 320.233.133,73 €, welcher gemäß § 25 Abs. 5 GemHVO auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen ist.

 

  1. Dem Magistrat wird gemäß § 114 Abs. 1 HGO für die Haushalts- und Kassenführung im Haushaltsjahr 2014 Entlastung erteilt.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung