Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 15. März 2018
TOP 9
Satzung über die Erhebung einer Wettaufwandsteuer im Gebiet der
Stadt Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-048 (Dez. III, Amt 20.4) vom 07.02.2018,
2016-21/DS-I(A)0365
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Die beiliegende Satzung über die Erhebung einer Wettaufwandsteuer im Gebiet der Stadt Offenbach am Main wird beschlossen.
Die mit der Einführung der Wettaufwandsteuer verbundenen Personalkosten (1 Stelle – A 9 BBO, vorbehaltlich des Ergebnisses der Stellenbewertungskommission) belaufen sich auf ca. 55.000,00 €/Jahr. Dieser Betrag wird durch Amt 11 im Rahmen der Haushaltsplanung ab 2018 ff eingeplant und in den Stellenplan mit aufgenommen.
Die Anlage (Satzung) ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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