Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 15. März 2018

 

TOP 17

Edith-Stein-Schule, Gravenbruchweg 27, 63069 Offenbach a. M,
Sanierung und Erweiterung
hier: Erweiterter Grundsatzbeschluss mit Variantenbetrachtung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-072 (Dez. IV, Amt 60) vom 28.02.2018,
2016-21/DS-I(A)0374

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.     Der Sanierung und Erweiterung der Edith-Stein-Schule auf Basis der durchgeführten Variantenuntersuchung wird zugestimmt.

 

2.    Die erforderliche Mittelbereitstellung für die Maßnahme erfolgt über das Produktsachkonto 03080100.0951001960 „Edith-Stein-Schule – Sanierung und Erweiterung“, Investitionsnummer 0308010900601401 entsprechend Terminplan.

 

3.    Der Sanierung und Erweiterung der Edith-Stein-Schule, auf der Grundlage der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusammenarbeit mit Loewer + Partner, Architekten und Ingenieure, Liebigstraße 75, 64293* Darmstadt, sowie der OPG als Projektsteuerer erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenschätzung für die vom Fachamt empfohlene Variante 1 (mit Bauablaufszenario 3) in Höhe von 23.000.000,00 € wird zugestimmt.

 

4.    Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten für die Variante 1 (mit Bauablaufszenario 3) zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechende Projektvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

5.    Zur Beschleunigung der Gesamtmaßnahme, insbesondere der sich aus der Asbestrichtlinie ergebenden zeitlichen Zwänge der Schadstoffsanierung, werden die Leistungsphasen (LPH) 3 Entwurf,  LPH 4 Genehmigungsplanung, LPH 5 Ausführungsplanung und LPH 6 Vorbereitung der Vergabe bereits vor Projektbeschluss zur Ausarbeitung zu 100% beauftragt. Dies ist notwendig, um zum Zeitpunkt des Projektbeschlusses den Bauantrag bereits erstellt zu haben und Mitte des Jahres  2019 die ersten Bauleistungen der Hauptgewerke zu beauftragen.

 

* redaktionell geändert

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung